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Am Donnerstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.092 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start im Minus baute der Dax im Tagesverlauf seine Verluste aus, wobei er am Nachmittag für nur kurze Zeit ins Plus drehte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

DBG warnt vor Gesundheitsschäden durch längere Arbeitstage


Stahlproduktion (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die Gewerkschaften warnen vor gesundheitlichen Schäden für die Beschäftigten durch eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tags. Zu lange Arbeitstage führten nachweislich zu Krankheiten, die am Ende nicht nur Beschäftigten schadeten, sondern auch der Wirtschaft und dem Gesundheitssystem, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Jede Lockerung der Regeln würde einseitig die Arbeitnehmer belasten.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will im Juni einen Vorschlag zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. Aktuell gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die in bestimmten Fällen auf zehn Stunden verlängert werden kann. Die Reform könnte zu einer Höchstarbeitszeit von 13 Stunden am Tag führen, wobei eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden soll.

"Änderungen am Arbeitszeitgesetz lehnen wir ab: das aktuelle Gesetz sichert die Gesundheit der Beschäftigten und verhindert, dass Menschen wie Maschinen behandelt werden", sagte Piel.

Vor einem "Rückschritt in Zeiten, die wir nicht zurückhaben möchten", warnte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. Arbeitsmedizinische Studien zeigten, dass zu lange Arbeitszeiten krank machten.

Seit jeher sei das Arbeitszeitgesetz daher "ein Schutz für Beschäftigte vor den Ansprüchen, ja auch der Willkür, ihrer Chefs". Heute schienen die Belastbarkeitsgrenzen von Beschäftigten jedoch vergessen zu sein, sagte Zeitler. Unter dem Stichwort "Flexibilität" wollten Arbeitgeber nun erreichen, "ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 29.05.2026 - 01:00 Uhr

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