Zum Wochenausklang hat der Dax kräftig zugelegt. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 22.987 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,9 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start baute der Dax seine Gewinne am Vormittag deutlich aus und behauptete sie am Nachmittag.
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Union dringt auf Einführung "sicherer Drittstaatenmodelle"
Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Auf die künftige Bundesregierung wächst der Druck, eine Haltung zu sogenannten "sicheren Drittstaatsmodellen" zu finden. "Der Großteil der EU-Länder will sichere Drittstaatenlösungen und dafür das Verbindungselement aufheben", sagte der Migrationsexperte Gerald Knaus der "Welt am Sonntag". "Wenn Deutschland sich dem nicht widersetzt, dann wird es so kommen. Es ist die letzte Chance für eine geordnete Migrationspolitik, ohne die Flüchtlingskonvention aufzugeben."
Bislang durchlaufen Asylbewerber, die in der Europäischen Union ankommen, ihr Verfahren innerhalb der EU. Eine Überstellung in sichere Drittstaaten ist grundsätzlich möglich, allerdings nur unter hohen Hürden.
So müssen Asylbewerber nach geltendem Recht eine "Verbindung" zu den Staaten aufweisen, in die sie überstellt werden sollen, etwa weil sie dort Familie haben. Dies schränkt die Zahl der infrage kommenden Drittstaaten erheblich ein. Die EU-Kommission hat angekündigt, das Konzept bis Juni zu überarbeiten.
"Zu einem schlüssigen Gesamtkonzept in der Migrationspolitik gehört die Einführung sicherer Drittstaatenmodelle", sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) der "Welt am Sonntag" zum Start der Koalitionsverhandlungen. "Sowohl die EU als auch Mitgliedstaaten sind in der Pflicht, die Umsetzung dieser Modelle voranzutreiben." Der EU komme dabei eine zentrale Rolle zu. "Es ist zielführend, dass die EU Gespräche mit Drittstaaten aufnimmt, um mit diesen über die Einführung eines sicheren Drittstaatenmodells zu verhandeln. Den EU-Staaten muss es aber auch möglich sein, selbst solche Konzepte im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung umzusetzen."
Der für Migrationsfragen zuständige SPD-Chefverhandler Dirk Wiese erneuerte hingegen seine Kritik. "Wir von der SPD-Fraktion sehen das Konzept der Externalisierung nach wie vor sehr kritisch. Entscheidend ist, dass unsere beiden Leitwerte Humanität und Ordnung Maßstab künftigen Handelns bleiben." Inwieweit neue Vorschläge der EU-Kommission zu Drittstaaten im Einzelnen mit den SPD-Vorstellungen übereinstimmen, werde man dann prüfen, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen.
Im SPD-geführten Bundesinnenministerium halten Experten die Auslagerung von Asylverfahren nicht von vorneherein für ausgeschlossen - allerdings seien sie "nur bei teils wesentlichen Änderungen des nationalen und des Unionsrechts" umsetzbar. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Prüfbericht des Hauses von Ministerin Nancy Faeser hervor.
Angeregt hatte die Prüfung die Ministerpräsidentenkonferenz bereits im November 2023. Bislang gab es im Sommer 2024 nur einen Zwischenbericht. Das abschließende Dokument sollte nach dem Austritt der FDP aus der Koalition als alleiniges Werk des BMI erscheinen, wurde aber bislang offenbar zurückgehalten. Offen ist, ob es sich bei der Version, über welche die "Welt am Sonntag" berichtet, inhaltlich um den finalen Stand handelt. Das BMI erklärte zuletzt, der Abschlussbericht befinde sich in der "Endredaktion".
In der letzten Version befassen sich die Experten des Innenministeriums vor allem mit dem "Ruanda-Modell". Es ist an die von Großbritannien zwischenzeitlich geplante, aber aktuell nicht weiterverfolgte Praxis angelehnt, irreguläre Migranten nach Ruanda auszufliegen. Bei einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren sollen die Menschen in dem ostafrikanischen Staat leben.
Ein solches "Externalisierungsmodell" sei in der ab 2026 geltenden EU-Asylverfahrensverordnung angelegt, heißt es im Bericht. Asylbewerber können demnach grundsätzlich in seinen sicheren Drittstaat gebracht werden, wenn mehrere Voraussetzungen vorlägen. So müssten sie dort etwa vor "ernsthaftem Schaden" geschützt sein. Eine Besonderheit des EU-Rechts sei bislang, dass zwischen Asylbewerber und Drittstaat eine Verbindung vorliegen müsse. Dies sei aber weder durch die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention vorgeschrieben, heißt es im Bericht. Möglich wäre demnach eine Streichung.
Der Bericht verweist aber auf praktische Hürden. So müssten Kapazitäten im Drittstaat aufgebaut werden, sehr hohe Kosten seien zu erwarten. Außerdem gebe es womöglich außenpolitische Risiken, wenn sich Deutschland von entsprechenden Drittstaaten abhängig mache.