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Finanzmärkte aktuell:

SPD reagiert zurückhaltend auf Selbstbestimmungsgesetz-Vorstoß


Johannes Fechner (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und die SPD-Bundestagsfraktion reagieren zurückhaltend auf den Vorstoß von drei CDU-geführten Bundesländern zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochausgabe).

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der "Süddeutschen Zeitung", man sei eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern könne. Das gelte auch für den Fall Liebich. Wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge mache, dann sehe man sie sich auf jeden Fall an. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, prüfe man das und werde gegebenenfalls tätig.

Eine Sprecherin des Bildungsministeriums verwies auf Anfrage der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. Auf Grundlage der Ergebnisse würden sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden, sagte die Sprecherin. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings keine Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen. Das Bildungsministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz.

Die CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten auch mit Blick auf den Fall Liebich eine Verschärfung des Gesetzes verlangt. Sie wollen auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg eine entsprechende Beschlussvorlage beschließen lassen.

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende "Transsexuellengesetz" setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 02.06.2026 - 16:47 Uhr

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