Donnerstag, 11. Dezember 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Landwirtschaftsminister will Agrarexporte zur Priorität machen
Wechsel an Spitze von SAP Deutschland
VW-Investitionsplanung vor finalem Beschluss
Monopolkommission warnt vor Abhängigkeit bei Unterseekabeln
Immer mehr pflegende Angehörige
Dax lässt geringfügig nach - Öl und Gas günstiger
X gibt weniger Daten in Hatespeech-Verfahren an BKA
Dax startet vor Fed-Entscheid leicht im Minus
Europäer telefonieren mit Trump über die Ukraine
Bundesgerichtshof kippt zentrale Riester-Renten-Klausel

Newsticker

05:00Rüstungsunternehmer will mehr Sprengstoffvorräte für den Ernstfall
05:00Riedbahn: Starttermin für digitale Zugsicherung weiter unklar
00:00DGB schlägt "Demografie-Faktor" für Rentenzuschuss vor
00:00ME/CFS-Patienten müssen weiter auf Medikamenten-Erstattung warten
00:00Schneider will härter gegen Billigpakete aus China vorgehen
00:00Ländervorstoß schlägt Schrittgeschwindigkeit an Unfallstellen vor
23:10CL: BVB verspielt Sieg - Leverkusen rettet spät ein Unentschieden
22:20US-Börsen legen deutlich zu - Fed signalisiert Zinssenkung für 2026
21:35PCK Schwedt: Große Mengen Öl aus Pipeline ausgetreten
20:45Bericht: US-Reise von AfD-Politikern kostet über 50.000 Euro
20:17US-Notenbank senkt Leitzins erneut um 25 Basispunkte
20:02++ EILMELDUNG ++ Fed senkt Leitzins um 25 Basispunkte
18:47Kramp-Karrenbauer beharrt auf Kandidatur für Adenauer-Stiftung
18:30Lottozahlen vom Mittwoch (10.12.2025)
18:24Reiche sieht bei Industriestrompreis keine Verzögerungen

Börse

Am Mittwoch hat der Dax leicht nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.130 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start im Minus baute der Dax am Vormittag seine Verluste aus, bevor er sich am Nachmittag dem Vortagesschluss wieder annäherte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Junge Alternative befürwortet Eingliederung in AfD


Hannes Gnauck (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Bundesvorsitzende der vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuften Jungen Alternative (JA) hat sich für eine Eingliederung der bisher als Verein organisiersten Jugendorganisation in die AfD ausgesprochen. "Wenn ich mich zwischen einem drohenden Verbot und der Eingliederung in die Partei mit entsprechender Abgabe von Kompetenzen entscheiden muss, wähle ich den sicheren Weg", sagte Hannes Gnauck (AfD) der "Welt" (Mittwochausgabe).

Es gehe nicht darum, sich vom Verfassungsschutz "eine Linie oder die Aufnahme von Mitgliedern diktieren zu lassen", so Gnauck. "Oberste Priorität ist der Schutz der jungen Leute vor einem Vereinsverbot."

Die Jugendorganisation stehe durch eine Eingliederung in die AfD unter dem "Schutzschirm des Parteienrechts" und werde durch die personelle deutliche Verstärkung innerhalb der AfD bedeutender, sagte der Vorsitzende der Jugendorganisation.

AfD-Chefin Alice Weidel sieht bei einer Eingliederung mehr Möglichkeiten, über die Mitglieder der Jungen Alternative zu entscheiden. "Die Mitglieder der JA unterliegen dann den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes AfD-Mitglied", sagte Weidel der Zeitung. "JA-Mitglieder, die bislang noch keine AfD-Mitglieder waren, werden wir bei der Mitgliederaufnahme überprüfen."

Mit einem Satzungsänderungsantrag, den der AfD-Bundesvorstand bezüglich seiner Jugendorganisation beim kommenden Bundesparteitag einbringen will, soll die Junge Alternative künftig einen neuen, noch nicht bestimmten Namen erhalten und "ein rechtlich unselbstständiger Teil" der AfD werden soll, berichtet die "Welt". Parteimitglieder sollen bis zum 36. Geburtstag automatisch Mitglied der Jugendorganisation werden. Der Vorsitzende soll mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht dem Bundesvorstand der Partei angehören, hieß es.

Im Zuge der Proteste gegen Rechtsextremismus im Frühjahr waren Forderungen laut geworden, die AfD-Jugendorganisation mit einem Vereinsverbot zu belegen. Anders als Parteien können Vereine, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, von der Bundesinnenminiserin per Verwaltungsakt verboten werden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet hingegen das Bundesverfassungsgericht.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 03.12.2024 - 15:52 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung