Dienstag, 17. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Migrationsexperten kritisieren Verlängerung der Grenzkontrollen
Dax gibt nach - KI weiterhin dominantes Thema
Dax am Mittag kaum verändert - Anleger auf Richtungssuche
Dax startet freundlich - kein Handel an US-Börsen
Geschäftsklima im Wohnungsbau etwas besser
SPD fordert stärkeres Engagement des Bundes für die Hauptstadt
Bundesregierung mit Verlauf der Sicherheitskonferenz zufrieden
Früherer Chef der Wirtschaftsweisen fordert Reform der Minijobs
JU will Rentenausgaben um mehr als 50 Milliarden Euro senken
Bundesregierung arbeitet weiter an Lösung für Raffinerie Schwedt

Newsticker

00:01Carsten Linnemann: Merz kann wegen guter Gene "noch sehr lange"
00:01IG Metall fordert von Tesla bessere Arbeitsbedingungen
00:00DIW-Präsident Fratzscher erwartet Mehrwertsteuererhöhung
00:00Berlin verdoppelt Zahl der Einbürgerungen auf fast 40.000
00:00CDU und SPD streiten über höhere Steuern für Gutverdiener
00:00Fast alle Bundesminister schlechter bewertet als Ampel-Vorgänger
00:00Prien kündigt Gesetzentwurf zu Gesellschaftsdiensten an
23:26Warken will mehr Geld für Pflegeheime
23:17Kanzleramtschef will BND-Angriffe auf Russland ermöglichen
23:14Minerva Hase und Nikita Wolodin holen Bronze im Paarlauf
22:08Laura Nolte holt Silber für Deutschland im Monobob
19:41Robert Duvall mit 95 Jahren gestorben
18:00Özdemir kokettiert mit Palmer als Minister
17:58Bauarbeiten auf Bahn-Strecke Hamburg-Berlin dauern länger
17:49Dax gibt nach - KI weiterhin dominantes Thema

Börse

Zum Wochenstart hat der Dax nachgegeben. Zum Xetra-Handelsschluss war der Index bei 24.801 Punkten 0,5 Prozent im Minus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Spahn sieht Adenauer nicht als "Anwalt" eines AfD-Verbotsverfahrens


Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Jens Spahn (CDU) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorgeworfen, sich zu Unrecht auf Konrad Adenauer "als Anwalt eines Verbotsverfahren gegen die AfD" zu berufen. "Adenauers Union kann kein Partner für diese Partei sein", schreibt der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" anlässlich des 150. Geburtstages Adenauers am 5. Januar. Aber es gehe fehl, "Adenauer als Anwalt eines Verbotsverfahrens gegen die AfD heranzuziehen", wie es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier getan habe.

Spahn bezog sich auf einen Beitrag Steinmeiers in der Dezember-Ausgabe der "Politischen Meinung", einer Zeitschrift der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Steinmeier habe dies mit seinem Verweis auf das Verbot der neonazistischen "Sozialistischen Reichspartei" 1952 unter Adenauer insinuiert, so Spahn.

Steinmeier hatte in seinem Beitrag geschrieben, Adenauer habe "eine so klare historische Orientierung, dass er Verfassungsfeinden der extremen Rechten, die sich gegen die Bundesrepublik stellten, dem Neonationalismus und der Verherrlichung des NS-Regimes in Gestalt der "Sozialistischen Reichspartei" erfolgreich den Kampf ansagte". Adenauer habe gesagt, die wachsame Bewahrung der Freiheit sei eine gemeinsame Aufgabe aller Staatsbürger. Dieser Satz könne auch heute "die Richtung anzeigen", so Steinmeier.

Spahn verweist in seinem Beitrag darauf, dass die Zeiten gänzlich verschieden seien und die Bedrohungen "mindestens zum Teil". Adenauer habe sich zudem "zuallererst dem politischen Kampf gestellt". Der erste Kanzler habe versucht, die zersplitterten Kräfte rechts der Union in die Mitte zu ziehen. "Von ihm lernen heißt in unserer Zeit deshalb: auf die Wähler zielen", schreibt Spahn.

Mit seinem berühmten Zitat "Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt`s nicht", habe Adenauer einen "ur-christdemokratischen Anspruch an Politik" formuliert. "Adenauer wusste, das beste Mittel gegen politischen Extremismus ist die Auseinandersetzung mit den Themen und Problemen, die ihn nähren", so Spahn.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 02.01.2026 - 19:56 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung