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Berater: E-Auto-Förderung kostet bis 2030 über 39 Milliarden Euro


Autoproduktion (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Von 2025 bis 2030 summieren sich die aktiven Förderungen für Elektromobilität und die Steuerausfälle durch den Abschied vom Verbrenner auf 39,1 Milliarden Euro. Das zeigt eine Berechnung der Beratungsfirma EY für die "Welt am Sonntag".

"Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Energiewende im Verkehrssektor und die damit einhergehende Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich einen sehr hohen Preis haben. Ohne diese Förderungen würde der Markt zusammenbrechen", sagte EY-Partner Constantin Gall.

Die Experten gehen in ihrer Berechnung davon aus, dass die Zahl der E-Autos und aufladbaren Hybride in Deutschland bis 2030 auf 9,4 Millionen steigt.

Am meisten profitieren E-Auto-Fahrer davon, dass sie keine Kraftstoffsteuer, sondern die deutlich niedrigere Stromsteuer zahlen. Sie sparen so bis 2030 rund 21,5 Milliarden Euro. Dazu kommt die Befreiung von der Kfz-Steuer, die 3,9 Milliarden Euro Entlastung bewirkt. Zudem genießen Nutzer elektrischer Firmenautos Steuervorteile über das normale Dienstwagenprivileg hinaus. Das macht 10,8 Milliarden Euro aus.

Weitere drei Milliarden Euro sind für die angekündigte neue Kaufprämie für E-Autos eingeplant. "Sollten sich - wie zurzeit diskutiert - die Zielvorgaben für gewerbliche Flotten auf EU-Ebene verschärfen, werden sich die entsprechenden Steuerausfälle noch deutlich ausweiten", erklärten die EY-Experten.

Bei der neuen Kaufprämie erwartet das federführende Bundesumweltministerium mehr Zielgenauigkeit als beim 2024 abgeschafften Umweltbonus. "Das Förderdesign wird so ausgestaltet werden, dass Mitnahmeeffekte geringer als beim Umweltbonus ausfallen. Dazu tragen die Beschränkung auf private Haushalte, die soziale Staffelung der Förderung und der Ausschluss von Haushalten mit hohen Einkommen bei", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums der Zeitung.

Konkrete Pläne zur Gegenfinanzierung der Steuerausfälle gibt es noch nicht. "Im Rahmen der Entscheidungsprozesse zur Dekarbonisierung ist darüber zu befinden, wie mögliche Mindereinnahmen im Rahmen einer künftigen Finanzplanung zu kompensieren wären", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

So zeigt auch die offizielle Steuerschätzung, auf die das Finanzministerium auf Anfrage verweist, sinkende Energiesteuereinnahmen. "Auch bei der Kraftfahrzeugsteuer wird tendenziell mit einem rückläufigen Aufkommen gerechnet", bestätigte ein Finanzministeriums-Sprecher.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 03.01.2026 - 07:00 Uhr

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