Sonntag, 09. November 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Lottozahlen vom Samstag (08.11.2025)
Lando Norris holt auch Pole für Großen Preis von Sao Paulo
Norris gewinnt turbulenten Sprint in Brasilien
1. Bundesliga: Gladbach gewinnt das 99. Rheinderby gegen Köln
Israel unterstellt China Aufrüstung der Hisbollah
2. Bundesliga: Hertha gewinnt auf dem Betzenberg
Israels Botschafter hält "linken Antisemitismus" für gefährlicher
1. Bundesliga: FC Bayern bei Union Berlin nur unentschieden
Bayern kassieren erstes Unentschieden der Saison
Niedersachsen schiebt Uigurin nach China ab

Newsticker

15:48VfL Wolfsburg trennt sich von Cheftrainer Simonis
15:312. Liga: Tabellenführer Paderborn schlägt Schlusslicht Magdeburg
15:22Ökonom warnt vor wirtschaftlichen Risiken bei AfD-Regierung
14:12Wildberger will Sicherheit für Telekommunikationsnetze stärken
13:35Verzweifelte Afghanen bitten Merz um Hilfe
13:00Steinmeier fordert aktiven Widerstand gegen Extremismus
12:29Machtkampf im BSW Sachsen-Anhalt spitzt sich zu
11:24Schulze: AfD darf niemals Verantwortung in Deutschland tragen
10:46SPD-Fraktionschef: "Diese Koalition wird durchhalten"
10:05Niedersachsen schiebt Uigurin nach China ab
09:33SPD kommt Union im Streit um Verbrenner-Aus entgegen
09:07Bamf erkennt nur noch ein Prozent der Syrer als schutzberechtigt an
08:31Bayern richtet Frühwarnsystem gegen synthetische Drogen ein
05:00Bundestagspräsidentin Klöckner warnt vor "kulturellem Rabatt"
01:00Israels Botschafter hält "linken Antisemitismus" für gefährlicher

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax noch einmal deutlich nachgelassen, zwischenzeitlich noch kräftigere Verluste aber am Ende etwas reduziert. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.567 Punkten berechnet, 0,7 Prozent unter Vortagesschluss. Auf Wochensicht hat der deutsche Leitindex etwa 1,7 Prozent verloren. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Urteil: Schleswig-Holsteins Haushalt 2024 verfassungswidrig


Finanzministerium von Schleswig-Holstein in Kiel (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten in Schleswig-Holsteins Haushaltsgesetz 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Demnach stellten der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Corona-Pandemie und die Ostseesturmflut im Oktober 2023 zwar eine außergewöhnliche Notsituation bzw. eine Naturkatastrophe dar, die sich der Kontrolle des Landes Schleswig-Holstein entzogen haben. Der Gesetzgeber habe jedoch nicht in ausreichender Weise dargelegt, dass diese Notlagen im Haushaltsjahr 2024 die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt hätten.

Ihm stehe hierbei zwar ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu, so das Gericht.

Er müsse jedoch seine Erhebungen und Prognosen bezüglich einer Erhöhung der Ausgaben oder einer Verminderung der Einnahmen im Notlagenbeschluss oder in den im Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt erstellten Unterlagen dokumentieren und begründen.

Die prognostizierte finanzielle Belastung des Landeshaushalts müsse mindestens näherungsweise bestimmt werden. Je länger eine zugrundeliegende Notlage zurückliege, umso genauer habe der Gesetzgeber seine Einschätzungen zu begründen. Darüber hinaus habe er darzulegen, dass und warum der festgestellte außerordentliche Finanzbedarf gemessen am Gesamthaushalt erheblich sei.

Aus dem Notlagenbeschluss und den im Verfahren zur Haushaltsaufstellung erstellten Dokumenten ergab sich laut Verfassungsgericht kein Gesamtbild einer erheblichen finanziellen Beeinträchtigung. Insbesondere habe der Gesetzgeber - mit Ausnahme der durch die Ostseesturmflut entstandenen Schäden - keine Größenordnung der finanziellen Belastung genannt. Der vom Landtag beschlossene Tilgungsplan habe den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt, da aus ihm nicht eindeutig erkennbar gewesen sei, innerhalb welchen Zeitraums die Notkredite für das Haushaltsjahr 2024 getilgt werden sollten, so die Richter (Az. LVerfG 1/24).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 15.04.2025 - 13:32 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung