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Finanzmärkte aktuell:

Grüne drängen auf Verbotsverfahren gegen gesamte AfD


Protest für AfD-Verbot (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, drängt auf ein Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD. Sie warnt davor, bei der Debatte zwischen einzelnen Strömungen oder Landesverbänden zu unterscheiden.

"Ich sehe die Gefahr, dass sich am Ende festsetzt, es gebe einen verfassungsfeindlichen und einen verfassungsgemäßen Teil der AfD", sagte Mihalic dem "Handelsblatt". Das sei vielleicht zur Zeit der Parteigründung noch so gewesen. Mittlerweile sei aus ihrer Sicht klar, dass die ganze AfD "auf Kriegsfuß mit der demokratischen Verfassung" stehe. Das habe nicht zuletzt das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte überzeugend dargelegt.

Als besonders bedroht sieht Mihalic Minderheiten und politische Kontrahenten. Die AfD sei eine reale Gefahr für Menschen mit Migrationshintergrund, für Menschen, die nicht heterosexuell sind, und für politische Gegner, die, ginge es nach der AfD, mit Verfolgung und Strafen rechnen müssten. Nun seien die antragsberechtigten Verfassungsorgane gefordert. Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag müssten endlich in Karlsruhe ein Verbot der AfD prüfen lassen, und zwar der ganzen AfD.

Die Grünen werben dafür bereits bei den übrigen Fraktionen. "Wir haben die anderen Fraktionen im Bundestag angeschrieben, hierfür die Schritte einzuleiten", so Mihalic. Eine Zusage der Union blieb nach ihren Angaben bislang aus.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatten sich zuvor für Verbotsverfahren vor allem gegen die völkisch geprägten AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg ausgesprochen. Mihalic hält diese Begrenzung für problematisch. Generell könne sie die Initiative von Özdemir und Pistorius aber gut nachvollziehen und wisse, dass sie von tiefer Sorge um die Entwicklung der Demokratie getragen sei.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 28.08.2026 - 18:58 Uhr

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