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Familienzuschläge für Beamte kosten Milliarden


Polizistin (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums. Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte. Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.

Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen. Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, "Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren".

"Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der "Welt am Sonntag". Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder. Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

Kritik äußerte auch der DBB. "Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen", sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes. Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen. Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.

Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. "Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz", sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 08.08.2026 - 09:56 Uhr

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