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Finanzmärkte aktuell:

Unionsfraktionschef gegen Grundgesetz-Änderung für queere Rechte


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) spricht sich dagegen aus, ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. "Ich halte das nicht für notwendig", sagte Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt könne er verstehen, aber das würde die Verfassung überfrachten.

Nach dem CSD-Anschlag in Berlin hatte auch die SPD diesen Schritt gefordert. Frei widersprach: "Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung jeglicher Art." Das habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach sehr klar bestätigt. Auch wenn er die Lage der Betroffenen nachvollziehen könne, schaffe man so nicht mehr Sicherheit für queere Menschen.

Frei lehnte es zudem ab, beim nächsten CSD die Regenbogenflagge auf dem Reichstag zu hissen. "Motto-Flaggen gehören nicht auf den Reichstag", sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auf offiziellen Staatsgebäuden sollten zwei Flaggen wehen, die das Wertefundament beschreiben: Schwarz-Rot-Gold und die Europa-Flagge.

Der CDU-Politiker sprach sich außerdem dagegen aus, das Leihmutterschaftsrecht in Deutschland zu ändern. "Ich sehe keinen Änderungsbedarf", sagte Frei. Er spüre ein solches Bedürfnis auch in der Unionsfraktion oder in der CDU nicht.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 08.08.2026 - 08:24 Uhr

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