Mittwoch, 15. Juli 2026
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Bericht: Schufa speichert Daten länger als bekannt
Die Schufa speichert laut NDR und "Süddeutscher Zeitung" unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Millionen Verbrauchern deutlich länger als bisher angenommen. Diese sensiblen Daten nutze das Unternehmen für Tests, deren Ergebnisse es an Firmen weitergebe, heißt es weiter. Die Betroffenen erführen davon nichts, und auch in der Fachwelt sei die Schattendatenbank bisher quasi unbekannt gewesen. Gespeichert würden in der Datenbank vor allem Informationen, von denen Verbraucher bisher annehmen konnten, dass sie längst gelöscht wurden. Dazu zählten mutmaßlich alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen sowie Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen hätten. Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei berechnet dem Bericht zufolge aus diesen Daten unter anderem, wie gut neu entwickelte Scores funktionieren. Die Schufa ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie hat schon jetzt Daten von mehr als 68 Millionen Deutschen. Weil der sogenannte Schufa-Score unter anderem darüber entscheidet, ob jemand einen Handyvertrag oder einen Kredit erhält, sind das Unternehmen und die von ihm verwendeten Daten für den Alltag vieler Menschen entscheidend. Die zusätzliche Speicherung historischer Daten hält man bei dem Unternehmen für rechtens und beruft sich auf gesetzliche Vorschriften. Verbraucherschützer und Juristen sehen das anders. Mehrere Experten, mit denen NDR und SZ gesprochen haben, erinnern an gesetzliche Löschfristen, den in der DSGVO verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit und kritisieren insbesondere die Weitergabe alter Scores an Firmenkunden - vor allem an Nicht-Banken wie Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter. Auch, dass die Kunden bisher gar nicht wissen, dass diese älteren Daten über sie gespeichert werden, kritisieren die Experten. Mittlerweile befasst sich auch der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte mit der Sache. Er klärt gerade in einem Hinweisverfahren, ob die Schufa Verbraucher über die Speicherung informieren muss. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 15.07.2026 - 06:00 Uhr
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