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Am Donnerstag hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.292 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,4 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start drehte der Dax am Mittwoch ins Plus und baute im weiteren Verlauf seine Zugewinne aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Kretschmann sieht bei AfD-Verbotsverfahren "komplexe Fragen"


Protest für AfD-Verbot (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will bei einer möglichen Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kein Risiko eingehen.

"Ein Verbotsverfahren kann man nur anstrengen, wenn man ziemlich sicher ist, es gewinnen zu können", sagte er dem "Focus". "Da habe ich durchaus Zweifel."

Die Verfassung beschreibe Deutschland zwar als wehrhafte Demokratie, so Kretschmann. "Aber in der politischen Wirklichkeit sind da schon sehr komplexe Fragen zu beantworten."

Ähnlich äußerte sich der jüngst zurückgetretene Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). "Aus früheren Verfassungsgerichtsurteilen zu solchen Verbotsverfahren wissen wir, wie schwer das würde. Bestimmte Teile der Gesellschaft würden wir dann ja erst recht verlieren", sagte der CDU-Politiker, in dessen Bundesland die AfD in Umfragen derzeit bis zu 40 Prozent erreicht, dem "Focus".

Und selbst wenn ein Verbotsverfahren angestrengt und dann auch vom Bundesverfassungsgericht unterstützt würde, sähe Haseloff Probleme. "Die Defizite und Dysfunktionalitäten, die heutige AfD-Wähler in unserem demokratischen System sehen, wären doch mit einem Verbot der Partei nicht weg. Das würde sich nur verlagern", behauptete er.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 01.04.2026 - 16:16 Uhr

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