Montag, 23. Juni 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Nato-General: Zehn Jahre zum Erreichen der Planungsziele vorgesehen
E3-Staaten fordern Iran zu neuen Nuklearverhandlungen auf
Appell von Gates: Deutschland soll Entwicklungshilfe ausbauen
Prosor sieht "existenzielle Bedrohung" für Israel gebannt
Stegner fürchtet "Flächenbrand" nach US-Angriff auf Iran
Verteidigungsminister: USA streben keinen Regimewechsel im Iran an
Irans Außenminister lehnt Verhandlungen mit Trump ab
Baden-Württemberg: Spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiautos
Hilfsorganisationen gegen Kürzungen bei Entwicklungshilfe
Wadephul setzt weiter auf Verhandlungslösung mit dem Iran

Newsticker

08:10Anteil von kinderreichen Familien leicht gestiegen
07:47Steuerberater: Investitionsbooster nutzt primär größeren Firmen
07:02Kommunen sehen kaum Entspannung der Migrationslage
06:26Wirtschaft drängt auf Lockerung der EU-Lieferketten-Richtlinie
05:00Botswanas Ex-Präsident verlangt Freigabe des Elfenbeinhandels
05:00Über 1,7 Millionen Renten werden ins Ausland gezahlt
05:00Berlins Justizsenatorin attestiert AfD-Verbotsdebatte "Kurzschluss"
05:00Berlin für weitgehende Regeln bei Abschöpfung illegaler Vermögen
02:00Union verteidigt US-Angriff im Iran
01:00Hubigs Vorstoß zu Umgangsrecht bei Gewalt stößt auf Zustimmung
00:01Umweltminister will am Ausstieg aus fossilen Heizungen festhalten
00:00Estlands Außenminister erwartet "historischen" Nato-Gipfel
00:00Appell von Gates: Deutschland soll Entwicklungshilfe ausbauen
00:00Bauernpräsident warnt vor höherem Mindestlohn
00:00Hilfsorganisationen gegen Kürzungen bei Entwicklungshilfe

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.351 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste rangierten kurz vor Handelsschluss Airbus, die Commerzbank und Eon, am Ende Bayer, Symrise und Brenntag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Berlins Justizsenatorin attestiert AfD-Verbotsdebatte "Kurzschluss"


Protest gegen die AfD (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat der Debatte um ein Verbot der AfD einen "Kurzschluss" attestiert.

Zugleich warnte sie, es sei verfrüht, jetzt über ein Verbot der Partei zu diskutieren. "Bei der Debatte über ein AfD-Verbot wird sehr oft die juristische mit der politischen Seite vermischt. Das ist aus meiner Sicht ein problematischer Kurzschluss", sagte Badenberg dem Tagesspiegel.

Zunächst müsse man sich "sachlich und nüchtern" mit den juristischen Anforderungen auseinandersetzen, bevor man zu der Frage komme, ob es politisch angezeigt sei, eine Partei, die seit Jahren immer mehr an Zuspruch gewinnt, zu verbieten.

"Diese Frage stellt sich aus meiner Sicht erst und nur dann, wenn die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Alles andere wäre unverantwortlich", sagte Badenberg.

Badenberg war bis zu ihrem Amtsantritt als Justizsenatorin 2023 Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und wirkte mit an der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Im Mai hatte das Amt die Partei hochgestuft - zu gesichert extremistisch. Wegen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln liegt das Verfahren aber nun auf Eis.

"Aktuell befinden wir uns in einem Stadium, in dem nicht einmal die Höherstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gerichtlich bestätigt ist", sagte Badenberg. Beim Verfassungsschutz gebe es ein dreistufiges System: Prüffall, Verdachtsfall, gesicherter Extremismus. "Um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einzuleiten, muss darüber hinaus deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden. Aus juristischer Perspektive befinden wir uns momentan aufgrund der Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes aber erst auf der zweiten Stufe", sagte die Juristin. "Für ein Verbotsverfahren muss aber über den gesicherten Extremismus hinaus die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gegeben sein. Daher ist es aktuell verfrüht, jetzt über die vierte Stufe zu diskutieren." Daher müsse zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Höherstufung der AfD als gesichert rechtsextrem abgewartet werden.

Für eine Verfassungsfeindlichkeit müsse der AfD in Gänze nachgewiesen werden, dass sie bereit ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. "Und dafür reichen einzelne relevante Äußerungen nicht aus", sagte Badenberg. "Ausschlaggebend sind nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem offizielle Stellungnahmen, etwa das Parteiprogramm oder Parteitagsbeschlüsse. Und wenn Sie sich diese anschauen, gibt es wenige Anhaltspunkte. Die AfD hat in den letzten Jahren dazugelernt."

Badenberg ist jedoch nicht grundsätzlich gegen ein Verbot. "Ich will klar sagen: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, muss über ein Verbot ernsthaft nachgedacht werden", sagte sie. "Warum sollte man denn auf ein Instrument zum Schutz des Staates verzichten?" Dabei müsse aber eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bestehen. "Denn scheitert ein Verbotsverfahren in Karlsruhe, bekäme die AfD vom höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und könnte so ihre Opferrolle verstetigen." Das halte sie nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für gefährlich.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.06.2025 - 05:00 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung