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Finanzmärkte aktuell:

Arbeitgeberverband warnt vor 15 Euro Mindestlohn per Gesetz


Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Eine abermalige Erhöhung des Mindestlohns per Gesetzeseingriff wäre aus Sicht des Geschäftsführers der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, "politisches Harakiri".

"Die Regierung sollte uns Sozialpartner in Ruhe arbeiten lassen. Stattdessen wurde die Forderung nach 15 Euro gesetzt, die unsere Verhandlungen erschwert", sagte er der "Welt am Sonntag". "Das zeigt, dass man offenbar der Auffassung ist, Gewerkschaften und Arbeitgeber können es gemeinsam nicht mehr reißen. Wir wollen den Gegenbeweis antreten."

Im Juni berät die gesetzlich beauftragte Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern zusammensetzt, über die Anpassung für 2026. "Die Sozialpartnerschaft unseres Landes ist ein Garant für wirtschaftliche Vernunft und sozialen Frieden - sie zu unterlaufen wäre ein Tabubruch", warnte Kampeter.

Insbesondere die SPD war mit der Forderung nach 15 Euro in den Wahlkampf gezogen.

2022, als der Mindestlohn das erste Mal per Gesetz auf zwölf Euro erhöht wurde, schlossen die damaligen Parteispitzen weitere Entscheidungen im Parlament noch aus.

Angesichts des dritten Rezessionsjahres in Folge sei eine Erhöhung auf 15 Euro - das entspräche einem Plus von etwa 17 Prozent - nicht darstellbar. "Die nüchterne Betrachtung ist, dass der Tariflohnindex des Statistischen Bundesamts bei 13,80 Euro steht, und auch andere Abwägungskriterien nicht viel höher sind. Wer da auf 15 Euro kommt, dem ist offensichtlich der Taschenrechner aus der Hand gefallen", sagte Kampeter.

Zwar räumte er auch ein, dass es Fälle gebe, in denen der Mindestlohn nicht zum Leben reiche. Das, so der BDA-Geschäftsführer, sei aber eine Frage, die staatliche Sozialpolitik und nicht die Unternehmen beantworten müssten. "Sie müssen ihre eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Maßstab von Lohnzahlungen machen."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 24.05.2025 - 01:00 Uhr

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