Dienstag, 29. April 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Van Aken nennt Merz-Minister "richtiges Gruselkabinett"
Grüne in Hamburg billigen Koalitionsvertrag
Neuer Posten für Bundesfamilienministerin Paus
Dax startet freundlich - Handelskonflikt verliert seinen Schrecken
Unsicherheit in deutscher Wirtschaft nimmt zu
Faeser dringt auf Schutz kritischer Infrastrukturen
Carneys Liberale gewinnen Parlamentswahl in Kanada
Linnemann findet extern besetzten Digitalminister "mutig"
Dax weiter im Plus - Investoren hoffen auf Einigung im Zollstreit
Gasimporte: Zahlen zeigen unrealistische Forderungen Trumps an EU

Newsticker

19:27Neuer Posten für Bundesfamilienministerin Paus
19:12Ramelow kritisiert Ost-Quote im Kabinett
18:52Stefan Kornelius wird neuer Regierungssprecher
18:48Musikerin Blümchen tritt bald nicht mehr auf
18:34SoVD fordert Mindestlohn von 15,12 Euro
18:04Weimer will kein "Kulturkämpfer" sein
17:46Dax freundlich - Deutsche Bank nach Quartalszahlen im Aufwind
17:03Bericht: Burkhard Jung soll Städtetagspräsident werden
16:15SPD und Grüne in Hamburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
16:05Merkel kommt zur Kanzlerwahl am 6. Mai in den Bundestag
15:35Anklage wegen Spionage gegen Krahs Ex-Mitarbeiter erhoben
14:57Forsa: AfD bleibt stärkste Kraft - Union fällt weiter
14:51Frei sieht Herausforderungen bei Rente
14:22OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Gesichtsschleier-Verbot am Steuer
13:26Blackrock sieht Europa als möglichen Profiteur des Zollstreits

Börse

Am Dienstag hat der Dax Zugewinne verbucht. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 22.425 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Gesichtsschleier-Verbot am Steuer


Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Die Klägerin hatte ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb ihrer Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe. Da sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei, müsse es ihr erlaubt werden, beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts unter Aussparung der Augenpartie zu verschleiern.

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen.

Der 1. Senat des OVG hat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Mit ihren Einwendungen habe die Klägerin es nicht vermocht, ernstliche Richtigkeitszweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu wecken oder Verfahrensfehler aufzuzeigen. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das Tragen einer Gesichtsverschleierung während des Autofahrens für die Religionsausübung typischerweise keine wesentliche Einschränkung bedeute und angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung des Verbots hinzunehmen sei, habe sie nicht durchgreifend infrage stellen könne.

Dasselbe gelte für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das der zuständigen Behörde bei der Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt sei, so das Oberverwaltungsgericht.

Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar (Beschluss vom 25. April 2025 - OVG 1 N 17/25).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 29.04.2025 - 14:22 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung