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Experten schlagen Gesetz zur Schlichtung von Tarifkonflikten vor


Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung von Tarifkonflikten am 26.03.2025 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Eine Gruppe von Experten und Arbeitgeberverbänden schlägt eine Reform der Schlichtung von Tarifkonflikten vor. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Mittwoch in Berlin vorgestellt.

"Seit einigen Jahren wird kontrovers darüber diskutiert, ob das Ultima-Ratio-Prinzip durch eine gesetzliche Schlichtungsregelung gestärkt werden soll", sagte Hagen Lesch vom Institut der deutschen Wirtschaft. Dies habe er zum Anlass genommen, die Möglichkeiten und Grenzen der tariflichen Schlichtung näher zu untersuchen.

In den Tarifbereichen mit Schlichtungsabkommen gab es laut Lesch bis Mitte 2024 insgesamt 50 Schlichtungen, von denen 35 unmittelbar zum Erfolg führen.

Das entspreche einer Erfolgsquote von 70 Prozent, in der Privatwirtschaft sogar von 80 Prozent. "Je rechtzeitiger eine Schlichtung angerufen wird, desto eher kann sie Arbeitskämpfe vermeiden", so Lesch.

Um erfolgreich zu sein, müsse eine Schlichtung jedoch zum "richtigen Zeitpunkt" angerufen werden, der variieren könne, so der IW-Experte. Allgemein zeige sich, dass in Tarifbereichen mit fallweiser Schlichtung später geschlichtet werde als in Tarifbereichen mit dauerhafter Schlichtung. "Kritisch anzumerken ist, dass die Schlichtung in der Regel erst angerufen wird, nachdem eine Seite offiziell das Scheitern der Verhandlung erklärt hat." Zu diesem Zeitpunkt seien viele Tarifkonflikte aber oft schon eskaliert.

Denn oftmals würden Tarifverhandlungen gar nicht mehr für gescheitert erklärt, so Lesch weiter. Stattdessen werde der notwendige Verhandlungsdruck durch Warnstreiks aufgebaut, die außerdem dazu genutzt würden, Mitglieder zu gewinnen. "Zu diesem Zweck wurde etwa im öffentlichen Dienst zuletzt schon nach der ersten Verhandlungsrunde zu Warnstreiks aufgerufen und das nicht nur Stunden, sondern tageweise." Das Ultima-Ratio-Prinzip bleibe dadurch auf der Strecke.

Die Experten schlagen mit ihrem Gesetz vor allem einen Rahmen vor, mit dem Schlichtungsvereinbarungen in einen gesetzlichen Rahmen überführt werden, um das universell funktionsfähig zu gestalten. Ziel sei ein bundesweites Gesetz zur Tarifschlichtung.

Neben Lesch waren am Mittwoch auch Richard Giesen vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Clemens Höpfner von der Universität Köln sowie der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, bei der Vorstellung des Gesetzes dabei.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.03.2025 - 12:54 Uhr

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