Sonntag, 07. Dezember 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Betrügerisches App-Netzwerk bringt Geschädigte um Millionen
Merz lobt Jordaniens König Abdullah
1. Bundesliga: Leipzig überrennt Frankfurt
BSW-Parteitag wählt nach Wagenknecht-Rückzug Fabio De Masi zum Co-Parteichef
Polizeigewerkschaft fordert strengere E-Scooter-Regeln
2. Bundesliga: Darmstadt gewinnt gegen Karlsruhe
1. Bundesliga: Bayern feiern Kantersieg gegen Stuttgart
De Masi folgt Wagenknecht als BSW-Chef - Mohamed Ali bestätigt
Grüne fordern Pflege-Deckel von 1.000 Euro
19-Jähriger stirbt bei Lawinenabgang an der Zugspitze

Newsticker

10:29Söder und Bayaz wollen Unternehmensteuerreform vorziehen
10:01Putschversuch in Benin
09:26BSW setzt Parteitag fort
08:52SED-Opferbeauftragte fordert Umbenennung von Leninstraßen
08:29Klingbeil-Berater will Renteneintritt an Beitragsjahre koppeln
00:01Grüne fordern Pflege-Deckel von 1.000 Euro
00:00Bahnchefin will Bauverzögerung bei "Stuttgart 21" untersuchen
22:302. Bundesliga: Darmstadt gewinnt gegen Karlsruhe
20:5519-Jähriger stirbt bei Lawinenabgang an der Zugspitze
20:311. Bundesliga: Leipzig überrennt Frankfurt
19:44De Masi folgt Wagenknecht als BSW-Chef - Mohamed Ali bestätigt
19:37++ EILMELDUNG ++ BSW-Parteitag wählt nach Wagenknecht-Rückzug Fabio De Masi zum Co-Parteichef
19:28Lottozahlen vom Samstag (06.12.2025)
19:00Merz lobt Jordaniens König Abdullah
17:481. Bundesliga: Bayern feiern Kantersieg gegen Stuttgart

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax zugelegt. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 24.028 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start konnte der Dax im Tagesverlauf weitere Zugewinne verzeichnen. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig


Bundesverfassungsgericht (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 31. Juli 2025 eine Neuregelung vorlegen, bis dahin dürfe das Gesetz noch unter bestimmten Maßgaben angewendet werden, so die Karlsruher Richter.

Die Beschwerdeführer, darunter Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Mitglieder der organisierten Fußball-Fanszene, hatten sich unter anderem gegen die Befugnis des Bundeskriminalamts zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr und die Regelungen zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten im Informationssystem des Bundeskriminalamts gewandt.

Es fehle bei der Speicherung im polizeilichen Informationsverbund an einer "angemessenen Speicherschwelle und ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer", rügte das Bundesverfassungsgericht. Die bereits im Gesetz vorgesehene Eingriffsschwelle genüge nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit.

Auch die Vorschrift, die das Bundeskriminalamt zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen zum Zweck der Terrorismusabwehr ermächtige, sei in Teilen verfassungswidrig.

Die angegriffenen Regelungen griffen in das Grundrecht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung ein. Erst recht dürfe eine nicht verantwortliche Kontaktperson nicht überwacht werden.

Ein großer Teil der Klage wurde aber auch abgewiesen, unter anderem in Bezug auf die Weiterverarbeitung von schon erhobenen Daten. Die Kläger müssen deswegen zwei Drittel ihrer Verfahrenskosten selbst tragen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 01.10.2024 - 10:24 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung