Sonntag, 01. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

E3-Staats- und Regierungschefs fordern Iran zu Verhandlungen auf
Antwort auf Militärschlag: Iran schickt Raketen Richtung Israel
Hardt begrüßt Angriff auf den Iran - Reeder in Sorge
1. Bundesliga: Bayern gewinnen in Dortmund
Tausende begrüßen bei Demo in Berlin Angriff auf den Iran
Merz telefoniert wegen Iran-Luftschlägen mit Partnern
Autohandel fürchtet trotz E-Auto-Prämie Umsatzverlust
Bundesregierung vorab über Militärschlag gegen den Iran informiert
Auswärtiges Amt warnt vor Reisen in den gesamten Nahen Osten
Bundesregierung verschärft Reisewarnungen für Nahen Osten

Newsticker

09:25Wirtschaftsweise kritisieren Ausscheiden von Malmendier
08:14Iranische Staatsmedien bestätigen Tod von Khamenei
01:00Reiche will Freihandelsabkommen mit Malaysia und Indonesien
01:00Ökonom Hüther kritisiert Merz` Abrücken von CO2-Bepreisung
01:00Reiche: Förderung für Wärmepumpen endet nicht zwingend 2029
00:00SEK sprengt Drogenring in NRW
22:55Trump meldet Tod von Ali Khamenei
22:392. Bundesliga: Fürth und Schalke unentschieden
21:15Gerüchte über Tod von Ali Khamenei - Iran dementiert
20:301. Bundesliga: Bayern gewinnen in Dortmund
19:28Lottozahlen vom Samstag (28.02.2026)
19:20Auswärtiges Amt warnt vor Reisen in den gesamten Nahen Osten
19:06Merz telefoniert wegen Iran-Luftschlägen mit Partnern
17:32Bundesliga: Bremen gewinnt Kellerduell gegen Heidenheim
16:58Tausende begrüßen bei Demo in Berlin Angriff auf den Iran

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.284 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von wenigen Punkten im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Vormittag, der überwiegend im Plus verlief, drehte der Dax am Nachmittag vorübergehend ins Minus, bevor er wieder auf das Vortagesniveau zurückkehrte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an


Schwimmendes LNG-Terminal in Wilhelmshaven (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das deutsche LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als "vorläufig zulässig" eingestuft.

In ihrer im April eingereichten Klageschrift argumentieren die Umweltschützer, dass die deutsche Regierung mit dem LNGG gegen mehrere Artikel der Aarhus-Konvention verstoße. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Projektentscheidungen als auch im Gesetzgebungsverfahren sowie ein mangelnder Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von LNG-Projekten. Die Aarhus-Konvention garantiert Bürgern Möglichkeiten des Zugangs zu Umweltinformationen und transparente Verfahren.

"Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal, damit ist die erste Hürde genommen", sagte Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact.

"Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht die Blaupause dafür werden, demokratische Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren einzuschränken."

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Annahme der Beschwerde als "schmerzhafte Ohrfeige" für die Ampel-Koalition. "Die Bundesregierung sollte jetzt einer peinlichen Niederlage vor dem Aarhus-Komitee zuvorkommen und das Gesetz schleunigst zurücknehmen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Die unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den schwimmenden Terminals müssen unverzüglich nachgeholt werden. Bis diese Umweltprüfungen nachgeholt sind, muss die Bundesregierung in Deutschland nach US-Vorbild ein Moratorium für den weiteren LNG-Ausbau erlassen."

Das LNGG wurde im Mai 2023 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs vom deutschen Kabinett verabschiedet. Seitdem steht es massiv in der Kritik von Umweltverbänden wie der DUH und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), die den Ausbau der Flüssigerdgas-Infrastruktur scharf verurteilen und mehrfach bis vor das Bundesverwaltungsgericht zogen. Sie zweifeln an der Notwendigkeit und Kosteneffizienz des Gesetzes, da eine Gasmangellage längst nicht mehr vorliege.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.06.2024 - 10:35 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung