Dienstag, 10. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax startet mit leichten Verlusten - Fokus auf Konjunkturdaten
Werding warnt vor Beamten-Plänen der SPD
Sozialverbände unterstützen SPD-Ideen zur Krankenversicherung
Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" mehr fördern
SPD erwartet US-Diskreditierungen auf Münchner Sicherheitskonferenz
Polizei hielt Verdächtigen bereits vor tödlicher Zugattacke fest
CDU und SPD in Berlin planen umfassende Reform des Winterdienstes
Bürgergeld: Amthor begrüßt Debatte über Arbeitspflicht
Warnstreiks im öffentlichen Dienst vor dritter Verhandlungsrunde
SPD gegen Altersgrenze für Social Media

Newsticker

17:13Grüne und Linke gegen höhere Verdienstgrenze bei Minijobs
16:31Umfrage: Klare Mehrheit gegen Abschaffung der "Rente mit 63"
15:56AfD und Linke gegen Social-Media-Verbot für Jugendliche
15:26Rufe nach Konsequenzen aus Dunkelfeldstudie zu Gewalt
15:01Merkel will auf CDU-Parteitag keine Rede halten
14:51Olympia-Silber für Aicher und Weidle-Winkelmann in der Kombination
14:35Forsa: Union weiter vor AfD
14:21EU-Parlament segnet Liste sicherer Herkunftsstaaten ab
14:12EU-Parlament billigt Mercosur-Schutzklauseln
14:00EU-Parlament stimmt neuem EU-Klimazwischenziel für 2040 zu
13:40Bericht: AfD-Vize will zu "Remigrations-Gipfel" mit Sellner reisen
13:13JP Morgan erwartet für 2026 "Jahr der Megadeals"
13:01Ramelow verteidigt Abstimmung der Linken mit der AfD in Thüringen
12:35Dax kehrt am Mittag auf Vortagesniveau zurück - Symrise gefragt
12:23Bodycams: GDL will mehr Sicherheitsmaßnahmen für Bahnmitarbeiter

Börse

Der Dax ist am Dienstag nach einem Start mit leichten Verlusten bis zum Mittag auf das Vortagesniveau zurückgekehrt. Um 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.023 Punkten berechnet, wenige Punkte über dem Schlussniveau vom Montag. An der Spitze der Kursliste rangierten Symrise und BASF, am Ende Qiagen, Siemens Energy und Allianz. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an


Schwimmendes LNG-Terminal in Wilhelmshaven (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das deutsche LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als "vorläufig zulässig" eingestuft.

In ihrer im April eingereichten Klageschrift argumentieren die Umweltschützer, dass die deutsche Regierung mit dem LNGG gegen mehrere Artikel der Aarhus-Konvention verstoße. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Projektentscheidungen als auch im Gesetzgebungsverfahren sowie ein mangelnder Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von LNG-Projekten. Die Aarhus-Konvention garantiert Bürgern Möglichkeiten des Zugangs zu Umweltinformationen und transparente Verfahren.

"Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal, damit ist die erste Hürde genommen", sagte Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact.

"Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht die Blaupause dafür werden, demokratische Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren einzuschränken."

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Annahme der Beschwerde als "schmerzhafte Ohrfeige" für die Ampel-Koalition. "Die Bundesregierung sollte jetzt einer peinlichen Niederlage vor dem Aarhus-Komitee zuvorkommen und das Gesetz schleunigst zurücknehmen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Die unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den schwimmenden Terminals müssen unverzüglich nachgeholt werden. Bis diese Umweltprüfungen nachgeholt sind, muss die Bundesregierung in Deutschland nach US-Vorbild ein Moratorium für den weiteren LNG-Ausbau erlassen."

Das LNGG wurde im Mai 2023 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs vom deutschen Kabinett verabschiedet. Seitdem steht es massiv in der Kritik von Umweltverbänden wie der DUH und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), die den Ausbau der Flüssigerdgas-Infrastruktur scharf verurteilen und mehrfach bis vor das Bundesverwaltungsgericht zogen. Sie zweifeln an der Notwendigkeit und Kosteneffizienz des Gesetzes, da eine Gasmangellage längst nicht mehr vorliege.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.06.2024 - 10:35 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung