Dienstag, 03. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

DIW-Ökonomin Kemfert ruft zum Gassparen auf
Trump verkündet Handelseinigung mit Indien
Warken lehnt Streichung von Zahnarztleistungen ab
Kanzleramtschef Frei dämpft Erwartungen für Reformprojekte
Große Mehrheit gegen Boykott der Fußball-WM
Dax zum Wochenstart freundlich - Erholung auf tönernen Füßen
Rhein stellt sich gegen Forderungen von CDU-Wirtschaftsflügeln
Weber unterstützt Einführung des Diskontinuitätsprinzips
Experte: Viele Hürden für Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan
Weimer verurteilt Festnahme von Drehbuchautor Mahmoudian im Iran

Newsticker

12:31Dax gibt Gewinne teilweise wieder ab - Euro etwas schwächer
12:17Staatsanwaltschaft durchsucht französische Büros von X
11:57Kraftstoffpreise im Januar deutlich gestiegen
11:28CDU ändert Teilzeit-Antrag für Bundesparteitag
11:12Umfrage: Unternehmen geben alte IT-Geräte meist weiter
10:40Russland verstärkt Angriffe auf ukrainische Infrastruktur wieder
10:23Finnische Außenministerin ruft USA zu massivem Druck auf Moskau auf
09:56Grüne wollen Minijobs in aktueller Form abschaffen
09:31Sicherheitsexperte warnt vor "OpenClaw"
09:30Dax startet über 25.000er-Marke - Anleger schütteln Unsicherheit ab
09:06Grüne werfen Merz Schwächung der gesetzlichen Rente vor
08:22Deutschland hat älteste Arbeitsbevölkerung in der EU
08:12Importe von Ski und Snowboards deutlich gesunken
08:08Armutsgefährdungsquote steigt etwas
07:34Industrieunternehmen beklagen Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit

Börse

Der Dax hat am Dienstag nach einem sehr freundlichen Start in den Handelstag bis zum Mittag einen Großteil seiner Gewinne wieder abgegeben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.850 Punkten berechnet, 0,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten Daimler Truck, Siemens Energy und die Deutsche Post, am Ende Zalando, Merck und SAP. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an


Schwimmendes LNG-Terminal in Wilhelmshaven (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das deutsche LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als "vorläufig zulässig" eingestuft.

In ihrer im April eingereichten Klageschrift argumentieren die Umweltschützer, dass die deutsche Regierung mit dem LNGG gegen mehrere Artikel der Aarhus-Konvention verstoße. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Projektentscheidungen als auch im Gesetzgebungsverfahren sowie ein mangelnder Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von LNG-Projekten. Die Aarhus-Konvention garantiert Bürgern Möglichkeiten des Zugangs zu Umweltinformationen und transparente Verfahren.

"Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal, damit ist die erste Hürde genommen", sagte Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact.

"Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht die Blaupause dafür werden, demokratische Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren einzuschränken."

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Annahme der Beschwerde als "schmerzhafte Ohrfeige" für die Ampel-Koalition. "Die Bundesregierung sollte jetzt einer peinlichen Niederlage vor dem Aarhus-Komitee zuvorkommen und das Gesetz schleunigst zurücknehmen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Die unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den schwimmenden Terminals müssen unverzüglich nachgeholt werden. Bis diese Umweltprüfungen nachgeholt sind, muss die Bundesregierung in Deutschland nach US-Vorbild ein Moratorium für den weiteren LNG-Ausbau erlassen."

Das LNGG wurde im Mai 2023 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs vom deutschen Kabinett verabschiedet. Seitdem steht es massiv in der Kritik von Umweltverbänden wie der DUH und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), die den Ausbau der Flüssigerdgas-Infrastruktur scharf verurteilen und mehrfach bis vor das Bundesverwaltungsgericht zogen. Sie zweifeln an der Notwendigkeit und Kosteneffizienz des Gesetzes, da eine Gasmangellage längst nicht mehr vorliege.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.06.2024 - 10:35 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung