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Am Mittwoch hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.178 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von wenigen Punkten im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start baute der Dax seine Zugewinne ab und drehte schließlich leicht ins Minus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Polizeigewerkschaft kritisiert Überstunden-Regelung in NRW


Polizeiauto vor Kölner Dom und Hauptbahnhof (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, hat die Überstunden-Regelung in NRW scharf kritisiert. Es sei "unverschämt" von der Landesregierung, den Beamten die Möglichkeit zu nehmen, Überstunden unterhalb einer "Bagatellgrenze" von fünf Stunden im Monat aufzuschreiben, sagte er der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe).

Mertens fordert Innenminister Herbert Reul (CDU) vor einer Sitzung des Landtags-Innenausschusses am Donnerstag auf, die Polizei von der Bagatellgrenzen-Regel auszunehmen. Schließlich sei die Anordnung von Überstunden bei der Polizei häufiger als in anderen Beamtenberufen, und die Belastung werde durch den seit dem 7. Oktober 2023 verschärften Objektschutz für jüdische Einrichtungen, durch Bauern- und Fußball-Fanprotest sowie die anstehende Fußball-EM noch größer.

Es sei "unzeitgemäß", dass sich Polizeibeamte in NRW erst nach der fünften Überstunde Mehrarbeit aufschreiben dürften.

"Herbert Reul könnte eine Gesetzesänderung anstoßen oder eine Rechtsverordnung erlassen, um die Polizei von der Bagatellgrenzen-Regel auszunehmen", so der Gewerkschafter.

Mertens bezeichnete außerdem die vom Land NRW angeführte Halbierung der Mehrarbeit bei der Polizei zwischen 2016 und heute als "Etikettenschwindel". Die Zahl der Überstunden sei bei der Polizei nicht weniger geworden. "Sie stehen jetzt nur auf drei Konten: dem Konto für Mehrarbeit, dem für sonstige Überstunden und neuerdings auch auf dem Langzeitarbeitskonto", so Mertens.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.02.2024 - 21:52 Uhr

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