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Finanzmärkte aktuell:

Kaum Vor-Ort-Kontrollen über Verbleib deutscher Schusswaffen


Bundeswehr-Soldat mit Pistole (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung führt offenbar kaum Vor-Ort-Kontrollen über den Verbleib deutscher Schusswaffen durch. Das berichtet das Portal "Business Insider" nach eigenen Recherchen.

Seit 2015 behält sich der Bund vor, den Endverbleib von bestimmten exportierten Waffen vor Ort zu kontrollieren. Bei Exporten von Kleinwaffen und Schusswaffen wie Pistolen, Revolvern oder Scharfschützengewehren ins Ausland müssen die Empfängerländer schon bei der Genehmigung durch die Bundesregierung entsprechende Kontrollmöglichkeiten vertraglich zusichern.

Zuständig für die entsprechenden Inspektionen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa); es soll sicherstellen, dass deutsche Waffen nicht in die Hände von Terroristen oder Diktatoren gelangen.

Eine Anfrage von "Business Insider" beim Bafa zeigt jetzt: Tatsächlich wurden jedoch in den vergangenen zwei Jahren nur insgesamt drei Vor-Ort-Kontrollen über den Endverbleib von aus Deutschland exportierten Schusswaffen durchgeführt.

Eine war im Oktober 2022 in Mexiko: "Gegenstand dieser Verifikationsmaßnahme war die Ausfuhr von tragbaren Panzerabwehrwaffen", schreibt das Bafa. Im Januar 2023 wurde in Taiwan laut Bafa "der Endverbleib von Handfeuerwaffen vor Ort überprüft". Im Juni 2023 gab es zudem in Kap Verde "ebenfalls im Hinblick auf Handfeuerwaffen" eine Überprüfung.

"Die Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen", heißt es von der dem Wirtschaftsministerium untergeordneten Behörde. Details zu überprüften Rüstungsexporten will das Bafa nicht nennen und teilte mit: "Weitere Kontrollen sind fortlaufend in Vorbereitung. Bis zum Abschluss der Kontrollen kann hierüber jedoch keine Auskunft erteilt werden."

Dass die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen so gering ausfällt, begründet das Bundesamt auch mit der Corona-Pandemie. Diese habe die Durchführung der Inspektionen verzögert. Auch könne das Bafa erst Kontrollen durchführen, wenn die Produktion und Auslieferung der entsprechenden Rüstungsgüter erfolgt sei.

Ein Sprecher teilte mit: "Hier kann es nach den Erfahrungen der ersten Jahre zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen nach Erteilung der Ausfuhrgenehmigung kommen, zumal eine Kontrolle des Endverbleibs erst nach einer gewissen Verbleibedauer der Waffen beim Endverwender sinnvoll ist."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 15.02.2024 - 12:06 Uhr

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