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Finanzmärkte aktuell:

Gutachten: Bundesregierung kann Kindergeld für Ausländer nicht kürzen

Die Bundesregierung darf EU-Ausländern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, nicht das Kindergeld kürzen. Das geht aus einem bisher unveröffentlichten Gutachten der Bundesregierung hervor, das der Wochenzeitung "Die Zeit" vorliegt. In der 41-seitigen Expertise des Jenaer Rechtswissenschaftlers Eberhard Eichenhofer, die das Bundesfamilienministerium im Oktober 2013 in Auftrag gegeben hatte, heißt es, die Zahlung von Kindergeld dürfe nicht an ein bestimmtes Verhalten der Empfänger geknüpft werden.

Außerdem müsse auch dann gezahlt werden, wenn die Kinder nicht in Deutschland, sondern im Heimatland leben, berichtet "Die Zeit" in ihrer aktuellen Ausgabe. Die populäre Forderung, Kindergeld an den Schulbesuch zu knüpfen, und beispielsweise Roma-Familien, die ihre Kinder betteln lassen, statt sie in die Schule zu schicken, nicht mit Kindergeld zu unterstützen, sei chancenlos, erklärt Eichenhofer in seinem Gutachten. Die Expertise stützt insgesamt die Sicht des Brüsseler EU-Sozialkommissars László Andor, der vergangene Woche kritisiert hatte, dass Deutschland arbeitslosen EU-Einwanderern zu pauschal Hartz-IV-Leistungen vorenthalte. "Der deutsche Sozialstaat ist nicht der Sozialstaat der Deutschen, sondern schützt und fördert die in Deutschland wohnenden und beschäftigten Menschen, einerlei, welche Staatsangehörigkeit sie haben", schreibt Eichenhofer in dem Regierungsgutachten.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 15.01.2014 - 10:42 Uhr

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