Samstag, 07. November 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

2026 voraussichtlich zweites Jahr mit über 1,5 Grad Erderwärmung
Dax rutscht trotz positiver KOnjunkturimpulse am Mittag weiter ab
Produktion im September gestiegen
Trump hat Merz in der Nacht angerufen
EU-Schulden für Ukraine könnten auf 200 Milliarden Euro steigen
Hubig wirbt in Bundesregierung für AfD-Verbotsprüfung
Dax startet schwach - KI-Sorgen halten an
Sexuelle Übergriffe in Weißenfelser Kaserne seit einem Jahr bekannt
DIW: Unions-Vorschlag zur Frührente benachteiligt Frauen massiv
US-Arbeitslosenquote sinkt im Oktober leicht auf 4,1 Prozent

Newsticker

01:00Hubig wirbt in Bundesregierung für AfD-Verbotsprüfung
01:00Über 2.000 Menschen in Deutschland unschuldig in Haft
01:00EU-Schulden für Ukraine könnten auf 200 Milliarden Euro steigen
22:32Bundesliga: Hamburger SV schlägt Gladbach
22:21US-Börsen uneinheitlich - Goldpreis schwächer
21:17Trump tauscht Stabschefin aus - Miller wird Nachfolger
20:332. Bundesliga: Dresden siegreich - Braunschweig und Cottbus torlos
20:15Gewinnzahlen Eurojackpot vom Freitag (06.11.2026)
19:54Geheimdienste ermitteln nach Cyberattacken auf Supermärkte
19:00Unionsfraktion will Bedingungen für Kraftwerksausschreibung ändern
18:15Gebrauchte Diesel-Pkw warten fast 100 Tage auf Käufer
17:44Dax lässt deutlich nach - Siemens Energy und Hochtief gefragt
17:08339 verletzte Polizisten bei Krawallen Ende Oktober
16:44Union droht mit neuer Blockade von Steuerreform
16:39Berichte: Union will Aigner als Bundespräsidentin vorschlagen

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax kräftig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.820 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,9 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start baute der Dax am Vormittag seine Verluste aus und verharrte anschließend auf diesem Niveau. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Hubig wirbt in Bundesregierung für AfD-Verbotsprüfung


Plakat wirbt für AfD-Verbot (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. "Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe). "Daran arbeite ich."

Die Prüfung eines möglichen solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernehmen, die Material zusammentragen und auswerten müsse. Auf dieser Grundlage müsse dann eine politische und juristische Entscheidung getroffen werden. Für sie sei klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten habe, dann müsse er auch gestellt werden.

Auch die Hunderttausenden von geleakten AfD-Mails will Hubig für die Prüfung nutzen. Grundsätzlich könnten alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD lieferten, sagte die Justizministerin. Das sei auch richtig so, denn es gehe um eine existentielle Frage für die Demokratie. Sie sei überzeugt, dass jetzt ernsthaft und systematisch geprüft werden müsse, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen.

Anlass für Hubigs Bemühungen ist die mögliche Wahl von Ulrich Siegmund zum ersten AfD-Ministerpräsidenten im Dezember in Sachsen-Anhalt. Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten sei eine Zäsur gewesen, sagte sie. Seit Gründung der Bundesrepublik habe es noch nie ein Mitglied einer aggressiv-nationalistischen Partei in einem so hohen Staatsamt gegeben. Man müsse alle Extremisten bekämpfen - ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten. Aber eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre, nach allem, was sich ermessen lasse, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat, erklärte sie.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat ist die Position der jeweiligen Landesregierung.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 07.11.2026 - 01:00 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung