Freitag, 06. November 2026
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Am Donnerstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 26.325 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,4 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start auf dem Niveau vom Vortag schwankte der Dax im Tagesverlauf zwischen 26.500 und 26.700 Punkten und erreichte zwischenzeitlich ein neues Allzeithoch, bevor er am Nachmittag ins Minus drehte. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Hubig will längere Haftstrafen bei K.-o.-Tropfen
Vor der Bundestagsabstimmung an diesem Freitag wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für die Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexualverbrechen. Das Gesetz gebe ein klares Signal an Täter, mögliche Täter und an die Betroffenen, sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagsausgabe). Es gehe hier um eine Mindeststrafe, da seien fünf Jahre sehr viel. Das bringe klar zum Ausdruck, dass man es mit schwerem Unrecht zu tun habe. K.-o.-Tropfen sollen künftig wie eine Waffe oder ein anderes "gefährliches Mittel" behandelt werden. Der Einsatz von Betäubungsmitteln, von K.-o.-Tropfen, sei ein gravierendes Problem, sagte die Ministerin. Betroffen seien vor allem Frauen, denen etwa in Bars oder auf Partys unbemerkt Substanzen ins Getränk gegeben würden und die anschließend sexuell genötigt oder vergewaltigt würden. Hinzu kämen Fälle, in denen Männer ihre Partnerinnen betäubten, selbst vergewaltigten oder von anderen Männern vergewaltigen ließen. Teilweise würden die Taten gefilmt und im Internet verbreitet. Hubig verwies auf den Fall Gisèle Pelicot sowie Fälle in Deutschland. Die Verabreichung von K.-o.-Tropfen durch den eigenen Partner, womöglich im gemeinsamen Zuhause, sei unglaublich niederträchtig und perfide, sagte sie. Man könne sich nicht vorstellen, wie die Betroffenen dadurch verletzt würden. Bedenken des Bundesrats, dass ein größerer zeitlicher Abstand zwischen der Verabreichung der Tropfen und der Tat eine härtere Bestrafung erschweren könnte, wies Hubig zurück. Es gebe kein Schlupfloch, aber es gehöre zum Rechtsstaat dazu, dass ein Angeklagter freigesprochen werden müsse, wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen sei, erläuterte Hubig. Auch wenn der Nachweis bei K.-o.-Tropfen schwierig sei, unmöglich sei er nicht. Es komme immer wieder zu Verurteilungen wegen des Einsatzes von K.-o.-Tropfen. Für Täter gebe es also ein reales Risiko, aufzufliegen und streng bestraft zu werden. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 06.11.2026 - 01:00 Uhr
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