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Finanzmärkte aktuell:

Klingbeils Haushaltsplanung verstößt wohl gegen Stabilitätsvorgaben


Lars Klingbeil (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt offenbar formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Das geht aus dem aktuellen "Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat" hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) jetzt an seine Amtskollegen in den Ländern verschickt hat und aus dem die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Demnach kann der Bund in diesem und im nächsten Jahr eins, ab 2028 durchgängig sogar drei der insgesamt vier Stabilitätskriterien nicht einhalten. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun eigentlich prüfen, ob der Bund vor einer "Haushaltsnotlage" steht, wie Klingbeils Haus in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund im Anschluss sogar Sparauflagen machen.

Klingbeil hatte nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche bereits eingeräumt, dass seine Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 "Auffälligkeiten" aufweist. Allerdings kann er auf einen Sonderfaktor verweisen, den auch das Gros der Länderkollegen anerkennt und der Sparauflagen wohl verhindern dürfte: Die Kennziffern des Bundes stehen nämlich deshalb teilweise auf Rot statt auf Grün, weil die Regierung seit 2025 Dutzende Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Modernisierung der Bundeswehr ausgibt. Laut Grundgesetz dürfen die notwendigen Mittel an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden - anders wäre das Programm im Moment auch gar nicht finanzierbar. Klingbeils Vorgehen ist damit rechtlich einwandfrei, hat aber dennoch, siehe Stabilitätsbericht, Einfluss auf wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen.

Die EU-Kommission, die das Haushaltsgebaren aller 27 Mitgliedsstaaten ebenfalls regelmäßig überprüft, hat eine entsprechende Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen. Wie viele andere macht auch Deutschland von dieser Sonderregel Gebrauch. Im innerdeutschen Überwachungsprozess hingegen gibt es bisher keine solche Ausnahmeklausel: Eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm wurde schlicht vergessen. Ergebnis ist, dass Klingbeil zwar keine Probleme mit Brüssel hat, wohl aber mit dem Stabilitätsrat, dem er selbst mit vorsitzt.

Statt den "Evaluationsausschuss" des Stabilitätsrats mit dem Fall zu beauftragen, soll nun in einem "Expressverfahren" das hiesige Regelwerk geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. Klappt das alles, könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 19.10.2026 - 00:01 Uhr

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