Montag, 12. Oktober 2026
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Zum Wochenausklang hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.087 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start baute der Dax seine Zugewinne weitgehend kontinuierlich aus. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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DIHK-Chef verteidigt Erbschaftsteuer-Verschonung für Firmenerben
Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, hat die Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer für Firmenerben gegen Kritik verteidigt und vor erheblichen Folgen bei einer Verschlechterung gewarnt. "Hinter jedem Familienunternehmen stehen Menschen, Beschäftigte, Auszubildende und oft ganze Regionen, die von diesem Betrieb leben. Wer sie schützen will, muss das produktive Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer weiterhin verschonen", sagte Adrian der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). Es gehe nicht um Privilegien. "Die Verschonung ist keine Subvention, sondern unterliegt festen Vorgaben wie der Weiterführung des Betriebs oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen", so der DIHK-Chef weiter. Betriebsvermögen sei "in aller Regel im Unternehmen gebunden" und stehe den Nachfolgern nicht als Geld zur Verfügung. "Es steckt in Maschinen, Hallen und Innovationen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung trifft deshalb unmittelbar die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens", sagte Adrian. Fehle die Verschonung, könnten bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer fällig werden. "Dann bleibt vielen Erben nur, Teile des Betriebs oder den ganzen Betrieb zu verkaufen, um diese Steuer überhaupt zahlen zu können", warnte der DIHK-Präsident. Wie angespannt die Lage ohnehin sei, "zeigen unsere eigenen Zahlen. 2024 haben die IHKs fast 10.000 Beratungen mit Unternehmen geführt, die zur Übergabe anstehen. Ein Rekordwert. Mehr als jeder vierte dieser Betriebe erwägt inzwischen sogar die Aufgabe. In dieser Situation wäre eine härtere Besteuerung der Nachfolge das falsche Signal", sagte Adrian der "Rheinischen Post". Auch eine Stundung der Erbschaftsteuer sei "kein gleichwertiger Ersatz" für die Verschonung. Sie verteile die Belastung "lediglich über die Zeit und entzieht dem Unternehmen über viele Jahre Mittel für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung". © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 12.10.2026 - 00:00 Uhr
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