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Finanzmärkte aktuell:

OLG Hamm: Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig


Moderne Stromzähler (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. Alle angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 waren unwirksam, so das Gericht, sodass für die Kunden des Energieversorgers weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis gilt.

Der Argumentation von ExtraEnergie, dass die Preise in der Energiekrise so stark gestiegen waren, dass es für den Anbieter nicht zumutbar war, an den vereinbarten Preisen festzuhalten, folgte das Gericht nicht. Es stellte stattdessen heraus, dass ExtraEnergie das Risiko durch die Formulierung einer Preisgarantie gerade in Kauf genommen habe.

ExtraEnergie hat unter Marken wie ExtraGas, PrioEnergie oder HitEnergie Strom und Gas angeboten - und im Sommer 2022 angekündigt, die Preise für Kunden drastisch zu erhöhen, auch wenn diese eine Preisgarantie vereinbart hatten.

Der Sammelklage der Verbraucherzentrale hatten sich mehr als 4.200 Kunden angeschlossen. Sie können nun auf Rückzahlungen hoffen. Noch steht allerdings nicht fest, ob ExtraEnergie eine Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Dann müssten die betroffenen Verbraucher noch länger warten. Wer sich jedoch bis Juli 2026 ins Klageregister eingetragen hat, ist vor einer Verjährung geschützt.

Kein Unternehmen dürfe sich an Krisen bereichern, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dem "Spiegel". Das Urteil zeige, dass Sammelklagen dafür sorgten, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankomme. Nun sei eine zügige Erstattung für die Kunden angezeigt.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.10.2026 - 17:45 Uhr

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