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Gutachten: Leugnung des Existenzrechts Israels straffähig


Gutachten zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels am 05.10.2026 / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die hessische Landesregierung hält seinen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels für verfassungskonform. Dabei beruft sie sich auf ein Gutachten, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) appellierten erneut an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung im Bundestag herbeizuführen und eine Zustimmung zu empfehlen.

Der Bundesrat hat dem hessischen Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und für die Einbringung in den Bundestag votiert. Vorgesehen ist eine Ergänzung des § 130 StGB um einen Absatz 4. Danach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, wenn die Äußerung geeignet sei, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Als Strafe sind Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Nach Ansicht des Ministeriums fügt sich die Regelung in bestehendes Strafrecht ein und ergänzt den Volksverhetzungsparagrafen "sinnvoll".

Der Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, der das Gutachten erstellt hat, verwies auf Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch. Wer eine ähnlich strukturierte neue Regelung ablehne, müsse "konsequenterweise" auch die bestehenden Vorschriften zum Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen infrage stellen, meint er. Rhein sagte, wer Israel das Existenzrecht abspreche, gefährde jüdisches Leben und greife die freiheitliche Ordnung an. Heinz erklärte, eine überwältigende Mehrheit der Länder habe dem Entwurf im Bundesrat zugestimmt; die Bundesregierung sollte sich dem Votum der Länder anschließen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, äußerte sich dankbar für den Vorstoß, bezweifelte aber, ob § 130 StGB der richtige Ort sei. Es gehe im Kern um den Aufruf zur gewaltsamen Zerstörung eines anderen Staates, der im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten besser aufgehoben sein könnte. Er forderte die Bundesregierung auf, dem Parlament einen "rechtssicheren Gesetzentwurf" vorzulegen.

Uwe Becker, Hessischer Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, sagte, "israelbezogener Antisemitismus" habe sich zur "bestimmenden Form des Judenhasses in Deutschland" entwickelt. Die Auslöschung Israels sei zum "Synonym für den Aufruf zum Mord an Juden" geworden. Die Lebenswirklichkeit, Sicherheit und Zukunftsperspektiven für Juden in Deutschland hätten sich "massiv verschlechtert"; die "bestehende Gesetzeslücke" müsse geschlossen werden. Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Landesregierung die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Danach können Äußerungen sanktioniert werden, die der Verfassungsidentität der Bundesrepublik widersprechen. Heinz erklärte, die Sicherheit Israels sei deutsche Staatsräson.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.10.2026 - 10:52 Uhr

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