Donnerstag, 24. September 2026
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Der Dax ist am Donnerstag nach einem bereits negativen Start bis zum Mittag weiter im roten Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 25.330 Punkten berechnet. Dies entspricht einem Minus von 0,3 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Beiersdorf, die Deutsche Telekom und die Allianz, am Ende Infineon, Volkswagen und Rheinmetall. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Trotz US-Gerichtsurteil: Weißes Haus sperrt Reporter weiterhin aus
Nach dem Urteil eines US-Bundesrichters, der die Trump-Regierung angewiesen hatte, den Zugang von CNN, MS Now und Politico zum Weißen Haus unverzüglich wiederherzustellen, hat das Weiße Haus Reportern weiterhin den Zugang verweigert. Der Secret Service habe den Presseausweis eines Politico-Reporters am Donnerstagmorgen konfisziert, berichten die betroffenen US-Medien übereinstimmend in eigener Sache. Zudem sei einer Reporterin und einem Produzenten von MS Now sowie Mitarbeitern von CNN der Zugang ebenfalls verweigert worden. Zuvor hieß es zur Begründung des US-Bundesrichters, die Anordnung des Präsidenten sei "wahrscheinlich verfassungswidrig", da die Akkreditierungen ohne ordnungsgemäßen Prozess entzogen worden seien. Die Entscheidung fiel, nachdem US-Präsident Donald Trump die drei Medienorganisationen letzte Woche ausgeschlossen hatte. Trump hatte zuvor auf sozialen Medien angekündigt, dass er von dem Bundesrichter, den er selbst ernannt hatte, eine Entscheidung gegen sich erwarte und im Falle einer Niederlage in Berufung gehen werde. Das Gericht wies die Argumentation des Weißen Hauses zurück, dass der Ausschluss aus Gründen der "nationalen Sicherheit" erfolgt sei. Stattdessen habe Trump die angebliche Unwahrheit und Negativität der Berichterstattung der betroffenen Medien öffentlich als Grund genannt. Die betroffenen Medienhäuser argumentierten in ihrer Klage, dass Trumps Maßnahme eine Vergeltung darstelle und darauf abziele, die Berichterstattung zu beeinflussen. Sie machten deutlich, dass die Verfassung es nicht erlaube, die Pressefreiheit aufgrund von Missfallen über den Inhalt der Berichterstattung einzuschränken. Die Entscheidung des Gerichts gewährt den Medien vorerst für 14 Tage wieder Zugang, während der Rechtsstreit weitergeht. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 24.09.2026 - 15:41 Uhr
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