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Der Dax ist am Freitag nach einem schwachen Start in den Handelstag auch bis zum Mittag weiter im roten Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.535 Punkten berechnet, 0,7 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

EU-Kommission beschließt "Kids Act"


Kinder in einer Schule (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die EU-Kommission hat den sogenannten "Kids Act" auf den Weg gebracht, mit dem die Online-Sicherheit von Kindern in der Europäischen Union verbessert werden soll.

Der Vorschlag sieht, wie im Vorfeld von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, vor, dass soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein dürfen. Zudem wird ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige festgelegt. Damit soll ein schrittweiser Ansatz gewährleistet werden. Die Anbieter sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind.

Von der Leyen erklärte, dass Kinder heute mit den fortschrittlichsten Technologien interagierten, die nicht mit Blick auf ihr Wohlbefinden entwickelt worden seien. "Mit unserem Kids-Act kehren wir die Beweislast um - nun müssen die Plattformen nachweisen, dass sie von Grund auf sicher sind." Und man gebe den Eltern wieder die Kontrolle zurück und statte sie mit den notwendigen Mitteln aus, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Online-Welt zurechtzufinden.

Der "Kids Act" basiert konkret auf vier Säulen: der Verzögerung der Nutzung sozialer Medien, "Sicherheit durch Design", "altersgerechten Datenschutzmaßnahmen" sowie einer "effektiven Durchsetzung" der Maßnahmen. Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können. Online-Dienste müssen nach dem Willen der EU-Kommission zudem Funktionen wie unendliches Scrollen und unerwünschte Kontakte von Fremden unterbinden.

Der Gesetzgebungsvorschlag wurde bereits dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um das Gesetzgebungsverfahren zu seiner Prüfung und Verabschiedung einzuleiten.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 17.09.2026 - 10:29 Uhr

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