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Finanzmärkte aktuell:

AOK für Erhalt der telefonischen Krankschreibung


AOK (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann spricht sich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung aus.

"Gerade bei Infektionswellen ist sie ein gutes Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden und medizinisches Personal zu schützen", sagte Reimann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine missbräuchliche Nutzung könne sie nicht feststellen. "Während Corona haben wir keine Veränderung im Krankschreibungsverhalten der Ärzte gesehen."

Auch die geplante Rückkehr zur Pflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag lehnt Reimann ab. "Wenn ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorliegen muss, bindet das eine unglaubliche Kapazität, die wir für die Versorgung nicht zur Verfügung haben. Das ist doch unsinnig", sagte sie. Schon heute könne ein Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen. "Eine Pflicht in der Breite halte ich für falsch."

Reimann warnt zudem davor, die Debatte über die Zahl der Krankheitstage politisch zu verkürzen. Die Diskussion reihe sich in Aussagen über zu viele Krankheitstage und "Lifestyle-Teilzeit" ein. "Ich hoffe sehr, dass der nüchterne Blick auf den Vorschlag noch einmal dazu führt, dass man ihn nicht umsetzt", sagte sie. Durch die elektronische Krankschreibung gebe es heute eine vollständigere Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsdaten. "Deshalb sehen die Statistiken inzwischen anders aus als noch vor einigen Jahren."

Der Koalitionsausschuss hatte sich vor einigen Wochen darauf verständigt, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Wie die Regelung konkret umgesetzt werden soll, ist nach der Kritik daran noch offen. Ebenfalls beschlossen wurde das Aus für die telefonische Krankschreibung. Die Regelung gilt derzeit für persönlich bekannte Patienten und bei Infektionserkrankungen für maximal eine Woche.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 24.08.2026 - 01:00 Uhr

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