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Finanzmärkte aktuell:

Erneut deutlich weniger BAföG-Empfänger


Studenten in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Im Jahr 2025 haben 570.000 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte, waren das 42.700 oder sieben Prozent weniger Geförderte als im Vorjahr.

Damit ist seit dem Höchststand im Jahr 2012 (979.300 Geförderte) ein Rückgang der Geförderten-Zahl zu beobachten, der nur 2022 und 2023 unterbrochen wurde. Niedriger als im Jahr 2025 war die Zahl der BAföG-Empfänger zuletzt im Jahr 2000 (559.300). Die Ausgaben des Bundes für BAföG-Leistungen sanken 2025 im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent oder 118 Millionen Euro auf 3,0 Milliarden Euro.

Im Jahr 2025 erhielten 443.100 Studierende und 126.900 Schüler eine BAföG-Förderung. Im Vergleich zum Vorjahr war insbesondere die Zahl der geförderten Studierenden rückläufig (-40.700 beziehungsweise -8,0 Prozent). Die Zahl der geförderten Schüler sank hingegen nur leicht (-2.100 beziehungsweise -1,6 Prozent). Ähnlich wie in den Vorjahren war der Frauenanteil unter den Geförderten mit 60 Prozent höher als der Männeranteil (40 Prozent).

Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende im Jahr 2025 monatlich 682 Euro, das waren 25 Euro mehr als im Vorjahr. Für Schüler lag der durchschnittliche Förderungsbetrag bei 552 Euro (+13 Euro). Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist unter anderem abhängig von der besuchten Ausbildungsstätte, der Unterbringung sowie vom Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern. Mit der BAföG-Reform aus dem Jahr 2024 waren die Bedarfssätze und Freibeträge angehoben worden.

Im Zuge der BAföG-Reform wurden außerdem das "Flexibilitätssemester" und die "Studienstarthilfe" als neue Förderinstrumente eingeführt. Mit dem Flexibilitätssemester können Studenten einmalig ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus eine BAföG-Förderung beziehen. Im Jahr 2025 nahmen 33.700 Geförderte ein Flexibilitätssemester in Anspruch.

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger finanzieller Zuschuss zum Studienbeginn in Höhe von 1.000 Euro. Sie richtet sich an Personen unter 25 Jahren, die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig für ein Studium immatrikulieren. Im Jahr 2025 erhielten 11.600 Personen eine Studienstarthilfe. Der Anspruch auf Studienstarthilfe begründete sich meist mit Leistungen nach SGB II, welche 60 Prozent der Studienstarthilfe-Geförderten vor Studienbeginn bezogen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.08.2026 - 08:14 Uhr

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