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Experte: Minister-Vereidigung nach Sommerpause verfassungswidrig


Nina Warken wird vereidigt (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die geplante Vereidigung der neuen Bundesminister erst im September ist nach den Worten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier verfassungswidrig, aber trotzdem kein größeres Problem.

"Eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung verstößt zwar gegen die Verfassung, dies hätte aber keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen", sagte Papier dem "Tagesspiegel" (Online-Ausgabe). Die Amtsübernahme sei von der Amtsübertragung zu unterscheiden. Letztere finde mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten statt.

Der designierte Gesundheitsminister Carsten Linnemann und die künftige Kanzleramtsministerin Nina Warken (beide CDU) sollen am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Eidesleistung vor dem Bundestag soll hingegen erst nach der Sommerpause im September erfolgen, heißt es in Regierungskreisen.

"Die Eidesleistung eines Bundesministers ist nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes ein rechtliches Gebot, keine protokollarische Nebensächlichkeit. Sie muss bei der Amtsübernahme erfolgen", sagte Papier. Eine Eidesleistung durch einen Bundesminister erfordere, dass der Bundestag zusammentrete und dort die Eidesleistung erfolge, sagte Papier: "Wenn das nicht der Fall ist, hat es für die Rechtsgültigkeit der Handlungen des Bundesministers aber keine Folgen."

Eine Eidesleistung "vor dem Bundestag" heiße nicht, dass etwa alle Abgeordnete oder eine Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein müssten. Es gehe hier nicht um eine Beschlussfähigkeit, sagte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. "Salopp ausdrückt: Eine Eidesleistung vor einem urlaubsbedingten Rumpf-Bundestag wäre ausreichend. Ebenso ausreichend wäre aber auch eine Eidesleistung in der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause."

Die Eidesleistung selbst habe "keine konstitutive Wirkung", sagte Papier: "Sie schafft keine neuen Rechte und Pflichten, die nicht ohnehin bestehen. Sie ist ein symbolischer Akt, von staatstragender, integrativer Wirkung."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.07.2026 - 05:00 Uhr

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