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Finanzmärkte aktuell:

SPD fordert fünf Jahre Übergang bei Abschaffung der Rente mit 63


Annika Klose (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die SPD plädiert bei der Abschaffung der abschlagsfreien Frührente für eine längere Übergangsfrist als Unions-Politiker. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen", sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, dem RND. Viele Menschen seien deswegen besorgt. Nach bisheriger Rechtsprechung sei für die Abschaffung eine Übergangsfrist zwischen zwei und fünf Jahren denkbar, sagte Klose, die für die SPD in der Rentenkommission saß. Ihre Präferenz liege bei dem längeren Zeitraum: "Zwei Jahre fände ich sehr kurz, ich wäre eher für eine Frist von fünf Jahren." Das sei im Sinne der Betroffenen. Manche hätten schon Verträge zur Altersteilzeit getroffen, die über mehrere Jahre laufen.

Der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unions-Fraktion, Pascal Reddig (CDU), hatte eine möglichst schnelle Änderung gefordert und eine Übergangsfrist von fünf Jahren als zu lang bezeichnet. Auch Reddig war Mitglied der Rentenkommission. Klose mahnte: "Bei allem Eifer, den die Unions-Kollegen an den Tag legen, müssen wir auch die Lebensrealität der Menschen im Blick haben." Auch für die gesellschaftliche Akzeptanz der Reform sei es wichtig, nicht voreilig Fakten zu schaffen.

Die Rentenkommission empfiehlt, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Künftig soll es nur noch in Härtefällen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung möglich sein, vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Die Vorschläge müssen in einem Gesetz präzisiert werden.

Klose sagte, die Ausgestaltung der Härtefallregelung sei wichtig, um die SPD hinter der Entscheidung zu versammeln. "Das ist dann eine Brücke für Leute in meiner Partei, denen die Abschaffung der ‚Rente mit 63` schwerfällt", sagte Klose. Die Hürden für die Härtefallregelung sollten nicht so hoch sein wie bei der Erwerbsminderungsrente. "Der erste Schritt bei der Gesundheitsprüfung könnte über den regulären Hausarzt laufen", schlug Klose vor. "Im zweiten Schritt könnte es eine Beurteilung von einem Gutachter der Deutschen Rentenversicherung geben."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.07.2026 - 00:00 Uhr

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