Donnerstag, 02. Juli 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Polizeiaktion gegen sexualisierte Gewalt an sedierten Personen
Grüne kritisieren Krankschreibung ab Tag eins
Koalition einigt sich auf festen Herstellerrabatt für Pharma
Simson-Erbe wehrt sich gegen Vereinnahmung durch AfD
Dax legt zu - Ölpreis sinkt stark
Ukraine-Bericht kritisiert Skynex-System - Rheinmetall widerspricht
Wetterdienst weitet Warnung vor vereinzelt schweren Gewittern aus
Grüne verlangen von Koalitionsausschuss Maßnahmen für Hitzeschutz
Koalition einigt sich offenbar auf großes Reformpaket
Microsoft plant zusätzliches Rechenzentrum in NRW

Newsticker

10:12Grüne kritisieren Krankschreibung ab Tag eins
10:10Polizeiaktion gegen sexualisierte Gewalt an sedierten Personen
09:57Caritas begrüßt Steuerreform der Koalition
09:50Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
09:45Karlsruhe: Verbot von kindlichen Sexpuppen verfassungskonform
09:33Dax startet verhalten - Turbulenzen in Südkorea
09:28Koalition beschließt hartes Reformpaket
09:08++ EILMELDUNG ++ Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft
09:05++ EILMELDUNG ++ Koalition führt "Genehmigungsfiktion" ein
09:02++ EILMELDUNG ++ Koalition lockert Kündigungsschutz für Hochverdiender
08:32Grünen-Chef fordert spürbare Entlastung von Schwarz-Rot
08:30Historikerin sieht US-Demokratie wegen Trump in schwerer Krise
08:14Zahl neuer Pflegeazubis zum dritten Mal in Folge gestiegen
08:09Weit über 1.000 Klinikbehandlungen wegen Hitze jährlich
07:18Zwei Tote bei Feuer in Krankenhaus in Ludwigslust

Börse

Der Dax ist am Donnerstagmorgen verhalten in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.090 Punkten berechnet, 0,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Karlsruhe: Verbot von kindlichen Sexpuppen verfassungskonform


Bundesverfassungsgericht (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verfassungskonform ist. Die gesetzliche Regelung, die Herstellung, Verkauf, Erwerb und Besitz solcher Puppen untersagt, sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot blieben erfolglos.

Die Beschwerdeführer sahen sich durch die Regelung in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, verletzt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies jedoch darauf hin, dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt sei. Der Schutz der körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität von Kindern sei von herausragender Bedeutung, und der Staat sei verpflichtet, diese zu schützen.

Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Stimmen. Ein Richter äußerte in einem Sondervotum Bedenken und bezeichnete die Regelung als Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage. Er argumentierte, dass die Nutzung von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im privaten Bereich den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffe und die Annahme einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern konstruiert sei.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 02.07.2026 - 09:45 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung