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Der Dax hat sich am Dienstag nach einem positiven Start bis zum Mittag weiter in den grünen Bereich vorgewagt. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 24.965 Punkten berechnet, dies entspricht einem Plus von 1,4 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bahn muss Trassen für Wettbewerber stärker öffnen


Gleisanlage (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die Bahn soll nach Vorstellung der Bundesnetzagentur ihr Netz stärker für Wettbewerber öffnen. Nach den Plänen soll die DB InfraGO AG auf Strecken mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen künftig höchstens 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen an ein einzelnes Unternehmen vergeben dürfen.

Damit solle sichergestellt werden, dass auf stark ausgelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist, mindestens ein Wettbewerber der Deutschen Bahn tatsächlich verkehren kann.

Damit solle der Markteintritt neuer Anbieter im vertakteten Schienenpersonenfernverkehr bei Engpässen leichter als bisher ermöglicht werden. "Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise", erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Konkret nimmt Müller Bezug auf Unternehmen wie das italienische Eisenbahnunternehmen Italo oder FlixTrain. Diese müssten "viel Geld in neue Fahrzeuge investieren". Sie konnten bisher aber nicht verlässlich abschätzen, ob sie auf der Schiene genug Nutzungsrechte bekommen - ein Problem, dass Italo selbst erst kürzlich öffentlich so formuliert hatte.

Die Wettbewerberklausel gilt nur, wenn das Unternehmen "vertaktete Verkehre" anbietet. Das bedeutet nach Vorstellung der Bundesnetzagentur, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird. Die Quote greife nur im Konfliktfall, wenn also mehr Trassen nachgefragt werden als verfügbar seien. Auf Strecken ohne ausgewiesene Kapazitätsobergrenzen bleiben die bisherigen Zuweisungsregeln bestehen. Hier könne die Bundesnetzagentur die DB InfraGO AG von Gesetzes wegen nicht zu einem anderen Vorgehen verpflichten.

Anlass des Verfahrens der entsprechenden Beschlusskammer der Bundesnetzagentur war eine Beschwerde von Italo. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben ab April 2028 mit einer Investition von rund 3,6 Milliarden Euro in Deutschland eigenwirtschaftliche Fernverbindungen anbieten. Italo will perspektivisch die Verbindung München - Köln - Dortmund in einem Stundentakt sowie die Verbindung München - Berlin in einem Zweistundentakt bedienen. Geplant sind insgesamt 56 zumeist tägliche Zugfahrten.

Nun wird erst einmal der sogenannte Eisenbahninfrastrukturbeirat angehört. Hierfür sind zwei Wochen vorgesehen. Parallel werden das Bundeskartellamt und die Monopolkommission angehört. Im Anschluss soll die finale Entscheidung der Bundesnetzagentur ergehen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 30.06.2026 - 13:57 Uhr

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