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Rentenkommission verteidigt Absage an Rente nach Beitragsjahren


Übergabe des Berichts der Rentenkommission (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Mitglieder der Rentenkommission verteidigen die Absage an eine Rente nach Beitragsjahren und werfen deren Verfechtern Ahnungslosigkeit vor. Die Befürworter dieses Vorschlags hätten nie begründet, warum er zu mehr Gerechtigkeit führe, sagte Sozialökonom Georg Cremer der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). In der Rentenversicherung gelte das Äquivalenzprinzip. Ob beispielsweise 45 Entgeltpunkte in 45 Jahren zum Durchschnittsgehalt oder in 40 Jahren zu einem Gehalt etwas oberhalb des Durchschnitts erworben wurden, sollte keine Rolle spielen.

Ökonom Peter Bofinger sagte der NOZ: "Ein Akademiker, der lange Zeit Selbsterfahrung gemacht hat und erst mit 45 ins Berufsleben eingetreten ist, wenn er dann über 20 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, bekommt er nur die Hälfte der Rente des Arbeitnehmers, der 40 Jahre gearbeitet hat. Warum soll der Akademiker dann auch noch später in Rente gehen müssen?" Ihm zu sagen, er müsse jetzt noch fünf oder zehn Jahre warten, bis er in Rente gehe - dann sei er vielleicht schon tot. Bofinger behauptet immer, Politiker und Wissenschaftler, die einen Renteneintritt nach Beitragsjahren vorschlagen, hätten das System nicht verstanden.

Den Vorschlag hatte Jens Südekum, Wirtschaftsberater von Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil, gemacht. Von Kanzler Friedrich Merz bis CSU-Chef Markus Söder hatte es dafür Unterstützung gegeben. Dass die Rentenkommission die Idee verwarf, hatte unter anderen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) scharf kritisiert. "Es muss möglich sein, dass jemand, der schon mit 20 arbeitet und einzahlt, eher rausgehen kann als jemand, der es erst mit 30 macht", hatte sie dem ZDF gesagt und die Berücksichtigung des Vorschlags verlangt. Eine Vorentscheidung über die Rentenreform könnte auf dem Koalitionsausschuss an diesem Mittwoch fallen.

Bofinger erläuterte seine Kritik mit einem Beispiel: "Nehmen wir zwei Arbeitnehmer: Herr Müller hat 45 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, Frau Maier 40 Jahre. Wenn beide mit dem gleichen Alter in die Rente gehen, hat Herr Müller 45 Entgeltpunkte erreicht, Frau Maier 40 Entgeltpunkte. Herr Müller bekommt damit 12,5 Prozent (45 Punkte durch 40 Punkte) mehr Rente als Frau Maier. Wenn Herr Müller jetzt zusätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen darf als Frau Maier, ist das ein Vorteil, der nicht durch seine Beitragszahlungen gedeckt ist." Wenn dies in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, habe Herr Müller ja weiterhin die Möglichkeit, vorzeitig in die Rente zu gehen. "Dann muss er allerdings bei zwei Jahren einen Abschlag von 7,2 Prozent auf seine Rente hinnehmen. Er bekommt dann immer noch mehr Rente als Frau Maier", sagte Bofinger und bekräftigte: "Für Politiker bräuchte man einen Pflichtkurs: Das Einmaleins der Rente."

Kommissionskollege Cremer machte noch einen anderen Punkt: Zudem sei ihre Befürchtung gewesen, dass wie bei der sogenannten "Rente mit 63" auch diese Möglichkeit einer abschlagsfreien vorzeitigen Rente wieder von Menschen mit besseren Erwerbsbiographien genutzt werde. Auch würde man das Signal setzen, wer eine längere Ausbildung oder ein Studium macht, dürfe erst später in Rente gehen. Um Härten abzufangen, schlagen sie einen erleichterten Rentenzugang nach einer individuellen Gesundheitsprüfung vor.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 30.06.2026 - 01:00 Uhr

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