Dienstag, 30. Juni 2026
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Wirtschaftsrat fordert Abfindungsoption für Spitzenverdiener
Der Wirtschaftsrat der CDU fordert eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sollen die Möglichkeit erhalten, im Arbeitsvertrag statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine vertraglich geregelte Abfindungsoption zu vereinbaren, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Vorstoß richtet sich an den Koalitionsausschuss, der am Mittwoch unter anderem über Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft beraten will. "Mindestens für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sollte es möglich sein, im Arbeitsvertrag anstelle des bisherigen gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindungsoption zu vereinbaren", sagte Steiger. Das würde insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Neueinstellungen erleichtern, weil das Risiko langwieriger Kündigungsschutzverfahren sinke. Im Gegenzug wäre die Höhe einer möglichen Abfindung von Beginn an vertraglich festgelegt. Betroffen wäre nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Beschäftigten. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig werden. Wer darüber verdient, zahlt auf den darüberhinausgehenden Teil seines Einkommens keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. 2026 liegt die Grenze bundesweit bei 8.450 Euro brutto im Monat. Darüber hinaus drängte der Wirtschaftsrat auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Arbeitszeitrechts. Statt der täglichen Höchstarbeitszeit sollte sich das Arbeitszeitgesetz stärker an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit orientieren. "Das schafft mehr Freiheit und Eigenverantwortung - für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer - und trägt den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt deutlich besser Rechnung", sagte Steiger. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 30.06.2026 - 01:00 Uhr
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