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Gutachten: Heizgesetz könnte verfassungswidrig sein


Heizung (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, über das der "Spiegel" berichtet.

Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei "eher zweifelhaft", schreiben die Fachleute. Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) droht damit eine schmerzhafte Niederlage. Das GModG, über das der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte, ist eines ihrer wichtigsten Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Es soll das "Heizungsgesetz" von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen.

Das GModG würde nach Ansicht von Experten aber zu mehr Treibhausgasemissionen führen - und könnte deshalb am Bundesverfassungsgericht scheitern. In ihrem "Klimabeschluss" vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen. Es erscheine jedoch "schlüssig", dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten "unverhältnismäßig" auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies sei verfassungsrechtlich "eher nicht zu rechtfertigen".

In einem weiteren Gutachten betonen die Fachleute, dass das GModG auch mit Europarecht kollidieren könnte. Sie äußern "Bedenken", dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde - darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen. Laut GModG sollen die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf "Spiegel"-Nachfrage unbeantwortet.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.06.2026 - 13:20 Uhr

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