Montag, 08. Juni 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Netzbetreiber warnt vor zu schnellem Solarausbau
Lagardère will Umsatz in Deutschland verdoppeln
Zwei BSW-Abgeordnete reisen nach Moskau
50 Hertz fordert schnellen Bau neuer Gaskraftwerke
Wiese weist Forderung nach Aussetzen der Sommerpause zurück
Formel 1: Antonelli gewinnt in Monaco fünftes Rennen in Folge
Iran-Krieg: Gewinnprognose der Flugbranche global fast halbiert
SPD lehnt Kürzung der Rentenerhöhung ab
Ein Toter und mehrere Verletzte bei Anschlag in Israel
Grünen-Spitzenkandidat: Berlin ist "zu dreckig"

Newsticker

01:00Paritätischer warnt vor Wohngeld-Kürzung
00:00DGB-Chefin kritisiert Reformpläne der Regierung als verfehlt
00:00Abgeordnete fordern erschwerte Einreise für Russen in die EU
00:00Ramelow für Streichung von Paragraf 188
22:46E3 bekräftigen in London Ukraine-Unterstützung
21:45Betrieb am Flughafen München eingestellt
21:32Israelische Armee meldet Raketenbeschuss aus dem Iran
21:20Zwei Verdächtige nach Hauseinsturz in Görlitz festgenommen
20:55Wegner begrüßt Steinmeiers Olympia-Unterstützung
20:24Miersch: Abgeordnete sollen in gesetzliche Rente einzahlen
19:50Alexander Zverev gewinnt French Open
19:45++ EILMELDUNG ++ Zverev gewinnt French Open
17:53Iran-Krieg: Gewinnprognose der Flugbranche global fast halbiert
17:33Formel 1: Antonelli gewinnt in Monaco fünftes Rennen in Folge
17:28++ EILMELDUNG ++ Antonelli gewinnt Formel-1-Rennen in Monaco

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax Verluste gemacht. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.759 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Ramelow für Streichung von Paragraf 188


Bodo Ramelow (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow fordert die Streichung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs.

"Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung war gut gemeint, seine Anwendung entwickelt sich aber in die völlig falsche Richtung", sagte der Linken-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Eigentlich sollte er vor allem kommunale Amtspersonen schützen, um zu verhindern, dass niemand mehr für kommunale Ämter kandidiert. Die konkrete Anwendung des Paragrafen 188 nütze jetzt aber nur jenen, die behaupteten, man könne in Deutschland seine Meinung nicht mehr sagen. Das sei nicht tragfähig und ein Irrweg. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung müsse wieder gestrichen werden. Der Rest sei im allgemeinen Strafrecht geregelt.

Zuletzt war zum Beispiel Kanzler Friedrich Merz (CDU) von Bürgern als "Lackaffe" und "Lügenfritze" tituliert worden. Das wurde mit Geldstrafen geahndet.

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Tröglitz (Sachsen-Anhalt), Markus Nierth, sagte dem RND: "Wenn es nur Beleidigungen wären, dann wäre das ja noch hinnehmbar. Aber die Würde des Menschen kommt generell unter die Räder." Inzwischen gehe es um Mobbing und Handgreiflichkeiten. Die eigentliche Gefahr sei, dass sich keiner mehr traue, politisch mitzumachen. Es wäre deshalb viel wichtiger, dass Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker Schutz bekommen. Eine Beleidigung wie "Lackaffe" sei ein lächerlicher Zusatz zu einer Grundstimmung, in der wir uns gerade befinden. Nierth hatte sich 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Gemeinde eingesetzt, war daraufhin unter den Druck rechtsextremer Kreise geraten und zurückgetreten.

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat im Vorfeld der Justizministerkonferenz einen Antrag gestellt mit dem Ziel, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich dem angeschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will hingegen am Status quo festhalten, wonach Politikerbeleidigungen auch ohne Strafanzeige mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden können, Beleidigungen von Normalbürgern hingegen nur mit Strafanzeige mit maximal zwei Jahren.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 08.06.2026 - 00:00 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung