Montag, 01. Juni 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Kenfo-Chefin wirbt für Aktienrente
FDP setzt Parteitag fort - Antragsberatung im Fokus
Bitburger erhofft sich von WM höhere Marktanteile
Regierung verfehlt Ziele beim Infrastruktur-Sondervermögen
DB-Infrago warnt vor Sonderkonditionen für Italo
Ärztepräsident fordert strengere Gesetze gegen Nikotinprodukte
Olympia-Entscheid in Hamburg: Erste Ergebnisse sehen Gegner vorn
Windbranche warnt vor schwerer Krise durch Gesetzespläne
Schwarz-Rot fordert gemeinsamen "Pakt für den Rechtsstaat"
WM-Testspiel: Deutschland schlägt Finnland deutlich

Newsticker

06:34Neues Milliardendefizit bei Bundesagentur für Arbeit erwartet
06:30Verdi-Chef verteidigt Buhrufe gegen Merz
06:00Ukrenerho rät Deutschland zu Flugverbot über Umspannwerken
06:00Welthungerhilfe fordert mehr Hilfe für den Libanon
06:00Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig
05:00Krane bestätigt späte Nominierung als FDP-Generalsekretär
01:00Weber unterstützt EU-Sonderstatus für Ukraine
00:01Umfrage: 41 Prozent sehen Union ohne Merz mit mehr Chancen
00:01Strack-Zimmermann kontert Kubicki-Kritik an Kandidatur
00:00DIHK-Chef fordert Abschaffung des Energieverbrauchdeckels
00:00Grüne warnen Merz vor Gefährdung von UN-Sicherheitsratskandidatur
00:00Rentenversicherung erwartet stärkeren Beitragsanstieg ab 2028
22:48Wadephul kritisiert Israel für Vorrücken im Südlibanon
22:38WM-Testspiel: Deutschland schlägt Finnland deutlich
22:25SPD-Politikerinnen werfen Union Blockade von Entgelttransparenz vor

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.105 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start schwankte der Dax überwiegend im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig


Bundeswehr-Soldaten (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.

Konkret geht es um eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. Mit Einführung des sogenannten "Neuen Wehrdienstes" zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin eilig, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.

Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. "Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze ein weiterer Beleg für "Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius` Beamten lapidar beiseite gewischt worden.

Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekam sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wurde darin allerdings nicht eingegangen.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist deutlich ausführlicher. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. "Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall", so das Gutachten.

Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt. Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen "rechtlichen Dauerzustand". Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze "anzuwenden und zu vollziehen".

Laut Gutachten könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 01.06.2026 - 06:00 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung