Freitag, 22. Mai 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

BSW will Wahlen im Osten zu Volksabstimmung über Rentenpläne machen
Früherer Merz-Büroleiter wechselt zu BCG
China-Schock alarmiert deutsche Politik
CDU-Wirtschaftsrat fordert Abschaffung der Luftverkehrssteuer
Rekordanstieg bei Geschlechtskrankheiten in Europa
Pharmakonzerne warnen vor Medikamentenmangel in Deutschland
Dax lässt nach - Airbus-Aktie schwächer
SPD-Politiker wehren sich gegen Kürzungen bei Entwicklungshilfe
Continental-Aufsichtsratschefin plant Vorstandserweiterung
Ipsos-Umfrage: Rückhalt für Bundesregierung schwindet weiter

Newsticker

01:00Klingbeil will Kindergeld automatisch ohne Antrag auszahlen
01:00Wirtschaftsweiser rechnet mit Steuererhöhungen
01:00Hubig will Opfern häuslicher Gewalt schnelle Scheidung ermöglichen
00:01Berliner SPD kündigt Widerstand gegen Wohngeld-Kürzungen an
00:00Schwarz-Rot setzt auf WM-Schub
00:00Verbändebündnis fürchtet Einbruch beim Wohnungsbau
00:00Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt
00:00THW warnt vor wachsender Waldbrandgefahr durch Klimawandel
00:00DB Cargo treibt Abbau von 6.200 Stellen voran
22:44Wolfsburg und Paderborn trennen sich torlos im Relegations-Hinspiel
22:32US-Börsen legen zu - Anleger hoffen auf Ende des Iran-Kriegs
21:14Verlegerin Julia Becker attackiert Plattform- und KI-Konzerne
19:36Wadephul will Nato Ukraine-Unterstützungsmechanismus vorschlagen
18:40Vereitelter Mordanschlag: Beck will härtere Gangart gegenüber Iran
18:28Prien verteidigt Einschnitte beim Elterngeld

Börse

Am Donnerstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.607 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Bis zum Mittag konnte der Dax zulegen, bevor er abrupt ins Minus drehte und dort im Laufe des Nachmittags unter Schwankungen einen Teil der Verluste wieder abbaute. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Hubig will Opfern häuslicher Gewalt schnelle Scheidung ermöglichen


Stefanie Hubig am 20.05.2026 / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten. Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, "eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden", heißt es in dem Dokument.

"Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können", sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung."

In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine "unzumutbare Härte" darstellen würde. Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres. Eine "unzumutbare Härte" liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann "vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt" worden ist.

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann. "Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss", sagte Hubig. Betroffene von häuslicher Gewalt dürften nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.

Die SPD-Politikerin will einführen, dass die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. "Gewalt in der Familie ist kein privates Problem", sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine "Schlüsselrolle".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 22.05.2026 - 01:00 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung