Freitag, 08. Mai 2026
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Bundestag beschließt elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt
Der Bundestag hat die Möglichkeit, Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, beschlossen. Für das entsprechende Gesetz "zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz" stimmten am Freitag im Parlament die Fraktionen der Union, SPD, AfD und Grünen. Die Linke, die eine umfassendere Strategie fordert, enthielt sich. Die Justiz soll demnach neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern. Allerdings können in der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs die betroffenen Frauen nicht mehr selbst entscheiden, ob sie die Anwendung der Fußfessel wollen. Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. Geplant ist auch ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 08.05.2026 - 10:24 Uhr
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