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Urteil gegen Fluggesellschaft wegen Handgepäck-Gebühren


Vueling (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Im Rechtsstreit gegen Fluggesellschaften wegen hoher Handgepäck-Gebühren haben Deutschlands Verbraucherschützer einen ersten Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die spanische Billig-Airline Vueling statt.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen, nur ein kostenloses Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zuzulassen und für jedes weitere Stück Geld zu verlangen. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" schreibt in ihrer Montagsausgabe darüber.

Der VZBV sieht sich durch das Urteil just vor dem Auftakt neuer EU-Verhandlungen über Änderungen der Passagierrechte gestärkt. "Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern", sagte Vorständin Ramona Popp der "NOZ". "Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen." Schon, wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollten, zahlten sie oft drauf.

Der VZBV hat auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch aus. In der Begründung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass Handgepäck "unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung sei, für den "kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen". Die Beschränkung auf nur ein kleines Handgepäckstück halten die Richter daher für unzulässig.

An diesem Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten über eine Revision der Fluggastrechte. Die Regierungen haben einen ersten Vorschlag des Parlaments abgelehnt. Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr, günstige Tickets anzubieten, dann aber an der Gepäckbeförderung zu verdienen.

"Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren", sagte VZBV-Chefin Pop der "NOZ". "Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 22.03.2026 - 01:00 Uhr

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