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Finanzmärkte aktuell:

Nur drei Prozent der Syrer wird der Schutztitel entzogen


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Fast alle syrischen Flüchtlinge behalten ihren Schutztitel auch nach einem sogenannten Widerrufsprüfverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Dabei prüft die Behörde, ob Voraussetzungen vorliegen, Flüchtlingen ihren Schutztitel zu entziehen - und dadurch den Weg für eine Abschiebung zu ebnen. Wie das Bamf mitteilte, gab es im Jahr 2025 17.767 solcher Widerrufsprüfverfahren, meldet der "Focus".

Allerdings wurde dabei lediglich 659 Syrern der Schutztitel entzogen. In 17.108 Fällen entschied das Bamf sich gegen eine Rücknahme. Über 96 Prozent der Bamf-Verfahren endeten damit anders, als sich die Bundesregierung das vorgestellt und gefordert hatte.

In diesem Jahr setzt sich der Trend fort: Von 2.280 Widerrufsprüfverfahren führten gerade mal 253 zu einem Entzug des Schutztitels. 2.027 Syrer behielten ihren Schutztitel.

Laut Bamf-Angaben stehen derzeit noch 19.841 Widerrufsprüfverfahren syrischer Staatsangehöriger zur Entscheidung aus. Ein Widerrufsprüfverfahren wird insbesondere bei Straftätern und Gefährdern eingeleitet, aber auch wenn syrische Flüchtlinge ihre Heimat besuchen. Denn Schutzsuchende dürfen grundsätzlich nicht in ihr Heimatland zurückreisen, wenn sie in Deutschland keinen verfestigten Aufenthaltstitel haben.

Bamf-Kreise erklären sich die niedrige Zahl der Widerrufe vor allem damit, dass Heimreisen teilweise gerechtfertigt sind, etwa im Fall der Beerdigung eines Familienangehörigen. In Zukunft könnte es allerdings zu deutlich häufigeren Widerrufsprüferverfahren kommen.

Wie aus Kreisen der Flüchtlingsbehörde zu hören ist, wartet das Bamf auf einen entsprechenden Erlass von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die anlasslosen Widerrufsprüfungen wieder aufzunehmen. Diese wurden im Januar 2023 eingestellt. Ein Widerrufsprüfverfahren findet seitdem nur statt, wenn das Bamf einen Anlass dazu hat - beispielsweise bei einer Straftat oder einer Heimreise. Sollte das Bamf wieder Regelüberprüfungen durchführen, muss die Behörde wieder hunderttausende Schutztitel einer Prüfung unterziehen.

Schätzungsweise bis zu 600.000 Syrer haben in Deutschland derzeit einen Schutztitel nach Genfer Flüchtlingskonvention oder einen subsidiären Schutztitel. Insbesondere wegen der veränderten Lage in Syrien durch den im Dezember 2024 beendeten Bürgerkrieg, könnte es in den kommenden Monaten häufiger zur Aberkennung von Schutztiteln kommen.

Allerdings müssten Bund und Länder dann auch vorbereitet sein, regelmäßig Abschiebungen nach Syrien durchführen zu können. Bislang gab es nur sehr vereinzelt Rückführungen. Mit Spannung wird daher der Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed al-Scharaa in Berlin erwartet. Ein Zusammentreffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war bereits im Januar geplant, musste allerdings kurzfristig verschoben werden.

Wie der "Focus" unter Berufung auf "Diplomatenkreise" schreibt, ist der Besuch für Ende des Monats geplant. Bei dem Besuch sollen offenbar auch Vereinbarungen zur Rückführung von Syrern getroffen werden. Erst Anfang März kündigte Dobrindt einen zeitnahen Besuch von al-Scharaa an.?"Ich gehe davon aus, dass der Besuch in naher Zukunft nachgeholt wird", sagte er vor wenigen Wochen ebenfalls dem "Focus".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.03.2026 - 16:11 Uhr

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