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Der Dax hat sich am Dienstag nach einem schwachen Start bis zum Mittag in den grünen Bereich gedreht. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 23.630 Punkten berechnet, dies entspricht einem Plus von 0,3 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Eon, RWE und die Hannover Rück, am Ende Rheinmetall, die Deutsche Bank und Scout24. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

NRW-Kabinett beschließt Antidiskriminierungsgesetz


Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das NRW-Landeskabinett hat das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes beschlossen. Es werde in dieser Woche in den Landtag eingebracht, sagte NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) am Dienstag der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nur im Stadtstaat Berlin.

"Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung", sagte Schäffer der WAZ. Sie erinnerte an das kürzlich veröffentlichte Sozio-Ökonomische Panel der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Demnach haben etwa 13 Prozent der Menschen in Deutschland, darunter besonders viele mit Migrationshintergrund, schon Alltagsdiskriminierung erlebt.

Laut der Ministerin werde mit dem LADG eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geschlossen. Das AGG schützt bei privatrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Streit mit einem Arbeitgeber, Vermieter oder einem Fitness-Studio über Diskriminierung. Wenn ein Bürger im Kontakt mit staatlichen Behörden diskriminiert werde, helfe ihm das AGG aber nicht, so Schäffer.

Sie sagte, dass mit diesem Gesetz nicht einzelne Lehrkräfte oder Polizisten an den Pranger gestellt werden sollten. Klagen gegen Diskriminierung richteten sich gegen die staatliche Institution, also zum Beispiel eine Schule oder eine Polizeibehörde.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Landesantidiskriminierungsgesetz scharf. Sie warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Beschäftigten in Behörden und vor einer unnötigen Bürokratie. Die Zahl der Diskriminierungsfälle in Behörden sei zudem so gering, dass ein solches Gesetz unnötig sei.

Besonders heftig kritisiert wird, dass künftig schon Indizien, die auf eine Diskriminierung hindeuten, ausreichen sollten, um die Beschuldigten zur Beweisführung zu zwingen, dass es keine Diskriminierung gegeben habe. Dies kehre die Beweislast um. Verena Schäffer bestreitet das: "Wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht das Gesetz eine Beweislasterleichterung vor. Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen." Bloße Vermutungen oder pauschale Vorwürfe reichten definitiv nicht aus.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 17.03.2026 - 14:45 Uhr

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