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Dobrindt will sich auf Hauptsacheverfahren gegen AfD konzentrieren


Alexander Dobrindt am 25.02.2026 / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistisch im Eilverfahren vorerst gestoppt hat, will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) den Fokus auf das Hauptsacheverfahren legen.

Das Gericht sage "deutlich, dass eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden", erklärte Dobrindt am Donnerstag. "Dennoch konnte das Gericht im Rahmen des Eil-Rechtsverfahrens gegenwärtig keine das Gesamtbild der Partei diesbezüglich beherrschende Prägung feststellen. Das bedeutet, dass man sich jetzt auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren auch weiter vortragen."

Mit Bezug auf Forderungen nach einer Prüfung eines Parteiverbots sagte der Innenminister, man müsse die AfD "wegregieren" und nicht "wegverbieten" wollen. "Ich sage das jetzt auch, gerade weil dieser Beschluss, den wir heute zur Kenntnis nehmen, zeigt, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist. Das Gericht hat heute noch mal deutlich gemacht, wie hoch die Hürden auch einer Einstufung sind und nochmal sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es immer auch um eine im Gesamtbild beherrschende Prägung gehen muss, die nachgewiesen wird."

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. "Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).

Steffen warf dem Gericht vor, die Strategie der Partei verkannt zu haben. "Das Verwaltungsgericht verkennt offensichtlich die Bedeutung des Begriffs `Remigration` für die AfD als Gesamtpartei", sagte er. "Es ist Methode der AfD, die wahre Bedeutung etwa im Parteiprogramm zu verschleiern. Genau mit dieser Methode hat sich das Gericht aber täuschen lassen."

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom "Verdachtsfall" zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft werde. Am 5. Mai 2025 hatte die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln stellte im Eilverfahren fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.02.2026 - 18:33 Uhr

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