Donnerstag, 26. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Neue Chipkrise trifft deutsche Industrie
Wadephul weist Weidels Vorwürfe zu Gaslieferungen zurück
Wärmepumpenverband kritisiert neues Heizungsgesetz als Rückschritt
US-Börsen legen zu - Öl und Gold teurer
Dax legt zu - Vorfreude auf Nvidia-Zahlen
Ifo-Präsident warnt vor Ausweitung der Mietpreisbremse
Sozialverband kritisiert Reformpläne für private Altersvorsorge
Verbraucherschützer fürchten Fiasko bei Altersvorsorge-Reform
Stromnetz-Anschlag: Behörden suchen "auch andere mögliche Täter"
Dax startet trotz Top-Zahlen von Nvidia leicht im Minus

Newsticker

16:31Bund der Steuerzahler kritisiert Sanierung von Schloss Bellevue
16:14Berlinale: Roth pocht auf Autonomie kultureller Institutionen
15:36Gericht stoppt vorerst AfD-Einstufung als gesichert extremistisch
14:50DM sieht Online-Medikamente als Antwort auf hohe Gesundheitskosten
14:26Nach Airbus-Auftrag: BDLI fürchtet Konkurrenz aus China
13:50Jusos nennen Heizungsdeal mit Union "sozialpolitisch fahrlässig"
13:42Bundespräsidentenwahl findet am 30. Januar 2027 statt
13:27Wildberger kündigt bundesweite Bürger-App an
13:18Unternehmen kritisieren Tariftreuegesetz von Bas
13:03Union ruft Gewerkschaften wegen ÖPNV-Streiks zur Mäßigung auf
13:00Deutschland schiebt 20 Straftäter mit Charterflug nach Kabul ab
13:00Gelsenkirchener CSD wurde wegen islamistischer Drohungen abgesagt
13:00Mützenich drängt auf Beteiligung der EU an Ukraine-Verhandlungen
12:53Chef des Weltwirtschaftsforums tritt wegen Epstein-Affäre zurück
12:31Dax dreht leicht ins Plus - Stimmung bleibt verhalten optimistisch

Börse

Der Dax ist am Donnerstag nach einem sehr verhaltenen Start in den Handelstag bis zum Mittag etwas in den grünen Bereich vorgerückt. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.265 Punkten berechnet und damit 0,4 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten Infineon, BASF und FMC, am Ende Heidelberg Materials, Scout24 und MTU. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Gericht stoppt vorerst AfD-Einstufung als gesichert extremistisch


AfD-Logo (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde einlegen.

Das Gericht stellte fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete "teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Im Eilverfahren konnte jedoch keine entsprechende Prägung festgestellt werden, die das Gesamtbild der Partei beherrscht.

So gebe es etwa keine "hinreichende Gewissheit", dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen will. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als "Konsequenz und Spiegel" des "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs" durch den Verfassungsschutz impliziere eine "programmatische Stringenz" in Bezug auf die Ziele der AfD, "welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann".

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom "Verdachtsfall" zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft werde. Die im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung angefallenen Anhaltspunkte für Bestrebungen der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis sei Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen Personen und Personengruppen, die unter anderem pauschal diffamiert würden. Ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland würden so abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Das genannte Volksverständnis konkretisiere sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung.

Am 5. Mai 2025 hatte die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag gestellt. Die Verfahrensbeteiligten haben im Eilverfahren, dessen elektronisch geführte Akte inzwischen zwanzig Bände mit insgesamt über 7000 Seiten umfasst, umfangreich Stellung genommen. Die vom Gericht in elektronischer Form beigezogenen Akten des Verfassungsschutzes haben ein Datenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.02.2026 - 15:36 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung