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Wärmepumpenverband kritisiert neues Heizungsgesetz als Rückschritt


Neubau mit Wärmepumpe (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Martin Sabel, hat das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung scharf kritisiert. "Gegenüber den bisherigen Vorgaben sind die Ankündigungen ein klarer Rückschritt", sagte Sabel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). "Daraus entsteht erhebliche Unsicherheit für die Industrie."

Die Politik müsse spätestens im Laufe der kommenden Jahre nachsteuern. Die Branche brauche eine klare Richtung, an der sie die Beschäftigung von Fachkräften und den Ausbau von Produktionskapazitäten ausrichten könne. "Stattdessen zwingt man sie hier in die Doppelgleisigkeit", so Sabel.

Positiv äußerte sich Sabel hingegen zur geplanten Förderung von neuen Heizanlagen wie Wärmepumpen. "Angesichts der Unsicherheiten über das Gebäudeenergiegesetz soll in der Heizungsförderung richtigerweise ein Zeichen der Kontinuität gesetzt werden", sagte er.

Nach den Plänen von Schwarz-Rot soll die von der Ampelkoalition eingeführte Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ebenso entfallen wie das von den Vorgängerregierungen eingeführte und mehrmals verschärfte Verbot alter Heizkessel. Beratungspflichten beim Heizungskauf sollen entfallen. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen nicht mehr zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.

Stattdessen soll auch für Bestandsbauten ab 2028 eine sogenannte "Grüngasquote" von bis zu einem Prozent eingeführt werden. Sie soll regelmäßig angehoben werden, sodass der Anteil an grünem Wasserstoff und Biogas steigt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizung sollen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent haben. Bis 2040 soll der Anteil in drei nicht näher vereinbarten Schritten steigen. Die Heizungsförderung soll bis 2029 sichergestellt werden. 2030 soll überprüft werden, ob die Klimaziele mit der Reform noch erreichbar sind.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 25.02.2026 - 17:17 Uhr

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