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Finanzmärkte aktuell:

Solidaritäts-Flaggen für Ukraine schon am 23. Februar


Fahne der Ukraine (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesinnenministerium hat zum vierten Jahrestag des Ukraine-Kriegs am 24. Februar ausnahmsweise die Solidaritäts-Beflaggung von Bundesgebäuden in ganz Deutschland um einen Tag früher angeordnet.

Hintergrund ist der ebenfalls für den 24. Februar geplante Trauerstaatsakt für die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). "Für den Bereich des Bundes erfolgt die Gestattung einer Solidaritäts-Beflaggung Ukraine in diesem Jahr ausnahmsweise am 23. Februar 2026, dem Vortag des Jahrestages", sagte ein Sprecher des Innenministeriums der "Rheinischen Post".

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte für den 24. Februar 2026 die Trauerbeflaggung für die Bundesbehörden mit Verweis auf die offiziellen Trauerfeierlichkeiten für Süssmuth angeordnet. Die Anordnung gilt den Angaben des Ministeriums zufolge nur für den Bereich des Bundes. "Im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland verfügen die Länder über eigene Zuständigkeiten im Bereich der Hoheitszeichen und demzufolge auch der Beflaggung", fügte der Sprecher des Ministeriums hinzu.

Der Bundestag plant, gleich an zwei Tagen die Ukraine-Flagge zu hissen. "Am 23. Februar schließt sich der Bundestag der Regierung an", sagte ein Sprecher des Bundestages der "Rheinischen Post". Und weiter: "Am 24. Februar wird der Bundestag überall halbmast flaggen - mit Ausnahme der Westseite des Reichstagsgebäudes: Dort wird nur in der Mitte die Flagge der Ukraine auf vollmast gesetzt. Die Flagge der Einheit bleibt, wie immer, unangetastet." Man sei als Legislative ein anderes Verfassungsorgan, das deshalb auch eigenständig über die Beflaggung entscheiden könne.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 21.02.2026 - 12:43 Uhr

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