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Finanzmärkte aktuell:

Grüne werfen Dobrindt "Sabotage" von Integrationskursen vor


Flüchtlingsfamilie in einer "Zeltstadt" (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Angesichts des Stopps von Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über Zulassungsanträge für Integrationskurse wirft die Grünenfraktion Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Sabotage vor.

"Innenminister Dobrindt sabotiert Sprach- und Integrationskurse", sagte Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin und Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, der "Welt" (Mittwochausgabe). "Mich erreichen zahlreiche Hilferufe von Sprachkursträgern."

Der Minister versage Kursteilnehmenden die Zulassungen zu den Sprachkursen und verknappe dadurch "massiv das Sprachkursangebot der Träger, da diese nicht mehr genug Teilnehmende zusammenbekommen", so Polat. "Damit verwehrt er einem Großteil der Geflüchteten den Zugang zu Integrationskursen."

Wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mitteilte, befinden sich Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes "derzeit noch in der internen Auswertung". Derzeit könne "noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann".

Kritik äußerte auch der Deutsche Volkshochschul-Verband. "Seit nunmehr über sechs Wochen bearbeitet das Bamf keine Anträge teilnahmewilliger Personen mehr auf Zulassung zu einem Integrationskurs", sagte Sascha Rex von der Geschäftsstelle des Verbands der Zeitung. "Diese Genehmigung ist notwendig, um einen Integrationskurs besuchen zu dürfen, sofern man nicht vom Jobcenter dazu verpflichtet wurde."

Laut Aufenthaltsgesetz haben bestimmte Ausländer einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Voraussetzung ist, dass sie sich "dauerhaft im Bundesgebiet" aufhalten. Dies betrifft etwa anerkannte Flüchtlinge oder Erwerbsmigranten. Daneben können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes vom Bamf auf Antrag zu einem Kurs zugelassen werden, sofern ausreichend Kursplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben. Die Ampel-Koalition hatte die Teilnahmemöglichkeiten 2022 ausgebaut. Die Zahl der Kursteilnehmer erreichte dadurch ein Rekordniveau.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 03.02.2026 - 18:01 Uhr

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